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Schnelles Handeln

Text:
  • Giuseppe Botti
Ausgabe:
13/03

Ein privater Vermögensverwalter kümmert sich um mein Bankvermögen. Nach über 60 Prozent Verlust möchte ich den Vertrag sofort auflösen. Dies sei nicht möglich, sagt der Vermögensverwalter. Stimmt das? René A.

Giuseppe Botti, Fachbereich Geld:

Nein. Sie können den Vermögensverwaltungsvertrag jederzeit auflösen – egal, was für eine Kündigungsfrist fixiert sein sollte. Zum Glück sind die Vermögenswerte auf Ihren Namen deponiert. Teilen Sie Ihrer Bank schriftlich mit, dass Sie die Vollmacht zugunsten Ihres Vermögensverwalters per sofort aufheben möchten. Die Bank wird nach Erhalt Ihres eingeschriebenen Briefes per sofort keine Weisungen mehr vom Verwalter entgegennehmen. Damit entfällt auch die Möglichkeit, dass der Vermögensverwalter Ihnen weitere Verwaltungskosten direkt von Ihrem Konto belastet. Handeln Sie schnell, bevor noch höhere Verluste entstehen.

© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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