Selbstbehalt nach Unfall?
Mit der Pensionierung musste ich das Unfallrisiko bei der Krankenkasse versichern. Als ich kürzlich einen Unfall erlitt, zog mir die Kasse neben der Franchise auch zehn Prozent Selbstbehalt ab. Weshalb? Unfall ist doch nicht dasselbe wie Krankheit. Hanspeter M.
Carla Brunner Dünki, Fachbereich Sozialversicherungen:
Doch, laut Krankenversicherungsgesetz sind Krankheit und Unfall gleichgestellt. Muss das Unfallrisiko in die obligatorische Grundkrankenpflegeversicherung (notabene zu einer sehr geringfügigen Prämie) eingeschlossen werden, schuldet der Krankenversicherer bei Unfällen dieselben Leistungen wie bei Krankheit. Und es werden genau die gleichen Kostenbeteiligungen fällig.
Franchise und Selbstbehalt dürfen übrigens nach dem Buchstaben des Gesetzes weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherungsgesellschaft rückversichert werden. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als die Abrechnung zu akzeptieren und den Abzug von Franchise und Selbstbehalt hinzunehmen.
© Beobachter Ausgabe 18 vom 06. Sep 2002 - Alle Rechte vorbehalten











Früher in Rente?
Je früher die Frage der Finanzierung angegangen wird, umso realistischer ist die Umsetzung.