Sabine und Andreas sind ein Paar und wohnen zusammen. Seit rund zehn Monaten teilen sie nicht nur Tisch und Bett, sondern auch die Lebenshaltungskosten. Zumindest mehr oder weniger: Ihre einzige finanzielle Regelung besteht darin, dass Sabine Miete an Andreas bezahlt, da die Wohnung ihm gehört. Ausserdem übernimmt sie die Telefonrechnungen, während er die Rechnungen der Empfangsgebühren für Fernsehen und Radio bezahlt. «Ich habe das Gefühl, dass sich unsere Anteile der restlichen Ausgaben in etwa die Waage halten», sagt Andreas. Sabine ergänzt, dass sie beide ohnehin ähnliche Vorstellungen übers Geldausgeben hätten. Trotzdem haben sich die zwei vorgenommen, eine Vereinbarung über die Aufteilung der gemeinsamen Kosten zu treffen. Zudem wollen sie für bestimmte Ausgaben ein Konto einrichten, auf das beide gleich viel einzahlen .

Das ist vorbildlich. Denn ein schriftlicher Vertrag über die Aufteilung der gemeinsamen Lebenskosten ist immer ratsam: Einen Vertrag macht man nicht für die guten Zeiten. Dass eine Partei sich ausgenutzt fühlt, kommt meistens schleichend. Auch ein gemeinsames Konto, auf das beide ihren Anteil einzahlen und woraus die gemeinsamen Kosten bestritten werden, ist sinnvoll.

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Konkubinatspaare können Lebenshaltungskosten verschiedenartig aufteilen

Wie eine faire Lösung aussehen könnte, ist ein kniffliger Punkt. Klassische Möglichkeiten sind: Hälftige Aufteilung, Beteiligung im Verhältnis zum Einkommen sowie Abgeltung durch Arbeit. Jedes Paar hat andere Ressourcen, die eingebracht werden können, und das Empfinden, was fair ist, ist individuell.

Eine häufige Frage ist auch, wie Hausarbeit abgegolten werden kann. Auch das kann nicht allgemein beantwortet werden. Als Richtgrösse für einen Haushalt gilt ein Arbeitsaufwand von etwa ein bis eineinhalb Stunden pro Person und Tag à 25 bis 30 Franken pro Stunde.

Ausserordentlich hilfreich beim Erstellen eines gemeinsamen Budgets sind die Beispiele der Budgetberatung Schweiz. Bei Unsicherheiten, Fragen oder eventuellen Meinungsverschiedenheiten bieten die Budgetberatungsstellen zudem kostengünstige persönliche Beratungen an.

Fünf Schritte zum gemeinsamen Budget
  • Individuelle Budgets erstellen: Beide Partner listen ihre eigenen Kosten auf.
  • Gemeinsames Budget erstellen: Das Paar listet die gemeinsamen Kosten auf: Gemeinsame Ausgaben (Download Excel-Dokument 13 kb)
  • Eine faire Aufteilung der gemeinsamen Auslagen finden (zum Beispiel die gemeinsamen Kosten im Verhältnis zum jeweiligen Einkommen abzüglich Steuerverpflichtung aufteilen).
  • Das Paar überprüft anhand der individuellen Budgets, ob die Aufteilung der gemeinsamen Kosten für beide Partner tragbar ist.
  • Aufteilung der Kosten schriftlich festgehalten.
Konkubinatsvertrag

Beteiligung an den gemeinsamen Kosten; dazu zählen:

  • Mietzins samt Nebenkosten
  • Elektrizität, Gas
  • TV-, Radio-, Telefon- und Internetanschlussgebühren
  • Prämien für Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Abonnement für Medien
  • Lebensmittel, Hygieneartikel sowie Putzmittel
  • Kosten für gemeinsame Ausflüge
     

Wir bezahlen unsere Haushaltskosten aus dem gemeinsamen Haushaltskonto (PC XX-XXXXXX-X).

Jeweils im Voraus auf den Ersten jedes Monats zahlt sie XXX Franken und er XXX Franken ein.

Ein Überschuss geht per Jahresende zu XX Prozent an ihn und zu XX Prozent an sie.

Ein allfälliges Manko gleichen wir monatlich aus. Es gilt derselbe Verteilschlüssel wie für den Überschuss.

Bei einer Trennung teilen wir den Verlust oder Überschuss im gleichen Verhältnis auf.

Im Übrigen verfügen beide unabhängig voneinander frei über ihr Einkommen und Vermögen.

Weitere Infos

Budgetberatung Schweiz: www.budgetberatung.ch