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Sozialhilfe

Zahnweh, aber kein Geld! Was nun?

Text:
  • Jeannine Burri
Ausgabe:
25/07

Frage: Ich bin teilweise von der Sozialhilfe abhängig. Eigentlich wollte ich eine bevorstehende Zahnbehandlung aufschieben. Die Ärztin sagt aber, der Weisheitszahn müsse raus. Ich kann mir das aber nicht leisten. Was kann ich tun?

Da es sich bei der Behandlung um einen notwendigen Eingriff handelt, können die Kosten von der Sozialhilfe übernommen werden, wenn Sie so vorgehen: Verlangen Sie von der Zahnärztin einen Kostenvoranschlag nach dem Tarif der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, kurz Suva-Tarif genannt. Dies ist nötig, da die Sozialhilfe Zahnbehandlungen nur nach diesem Tarif übernimmt. Der Kostenvoranschlag muss zudem Auskunft über die Behandlungsziele geben. Reichen Sie den Kostenvoranschlag vor dem Eingriff zur Genehmigung dem Sozialamt ein. Wenn jedoch ein akuter Notfall vorliegen würde, könnte auf das vorgängige Einreichen des Kostenvoranschlags verzichtet werden. Bei sehr teuren Zahnbehandlungen kann die freie Arztwahl eingeschränkt und der Beizug eines Vertrauensarztes verlangt werden.

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© Beobachter Ausgabe 25 vom 05. Dez 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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