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Tierschutz
Um Spenden für die Katz gebettelt
Der Tierschutzverein beider Basel versendete Bettelbriefe für die Behandlung von 33 Katzen - auch wenn die Kosten dafür bereits gesetzlich geregelt sind.
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Angestellte des Tierschutzvereins beider Basel holen «Mitzi» und «Stritzi» zusammen mit 31 weiteren verwahrlosten Katzen im Frühling in ihr Tierheim. Geschäftsführerin Béatrice Kirn beschreibt die Aktion in einem Bettelbrief im Detail: Die Tiere hätten in einem völlig verdreckten, übel stinkenden Haus in ihrem eigenen Kot gelebt. «Die meisten der Katzen kamen nicht an genügend Futter und Wasser, so dass die Mütter ihre Kleinen kaum säugen konnten.» Apathisch hätten einige nur noch auf den Tod gewartet. «Bitte helfen Sie uns deshalb auch heute: Für jede der geretteten Katzen geben wir wöchentlich allein für die notwendigen Medikamente 50 Franken aus.» Wer nach diesem Appell nicht in die Tasche greift, muss sich wohl hundsgemein fühlen. Doch die Geschichte hat einen Haken: Sie stimmt nicht.
Das Gesetz sagt, wer zahlen muss
Zwar liess die Solothurner Kantonstierärztin Doris König tatsächlich 33 Katzen bei einer Züchterin beschlagnahmen und übergab sie dem Basler Tierheim zur Obhut. Unbestritten litten auch mehrere Vierbeiner an einer Pilzerkrankung, die aufwendig behandelt werden muss. Doch dafür muss kein Spendengeld fliessen, denn die Kosten trägt die Züchterin der beschlagnahmten Tiere. So ist es unmissverständlich im Tierschutzgesetz geregelt. Sollte bei ihr nichts zu holen sein, zahlt der Staat. Spendengelder braucht es jedenfalls keine.
Gegenüber dem Beobachter wollte die Tierheim-Geschäftsführerin Kirn keine Stellung beziehen, vielmehr berief sie sich nun auf eine angebliche Schweigepflicht gegenüber der auftraggebenden Kantonstierärztin. Weniger wortkarg gibt sich die Tierschützerin allerdings im Bettelbrief, in dem sie sich schon im Voraus bedankt: «Ihre heutige Spende von 50 Franken deckt die Kosten für die wöchentliche Medikamentenration einer der geretteten Katzen.» Bleibt eine Frage offen: Wenn die Spende nicht für die Katz war, wofür dann?
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© Beobachter Ausgabe 14 vom 09. Jul 2008 - Alle Rechte vorbehalten
