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Todesfall

Wem gehört PK-Guthaben?

Text:
  • Laurence Eigenmann
Ausgabe:
3/07

Frage: Mein Bruder ist vor kurzem im Alter von 53 Jahren verstorben. Er war ledig und kinderlos. Gemäss Auskunft seiner Pensionskasse erhalten weder seine Eltern noch seine Geschwister sein PK-Guthaben. Kann das sein?

Ja, das kann sein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen aus der Pensionskasse eines Verstorbenen haben nur wenige Personen: der überlebende Ehegatte, die Kinder und der geschiedene Ehegatte - und auch diese nur unter bestimmten Voraussetzungen. Andere Personen wie zum Beispiel Konkubinatspartner, Eltern oder Geschwister erhalten nur etwas aus der zweiten Säule, wenn das Reglement der Pensionskasse das so vorsieht. Der Kreis der möglichen Begünstigten und die Höhe der Zahlungen können unterschiedlich geregelt sein. Zahlreiche Pensionskassen haben solche Leistungen reglementarisch geschaffen, eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Gibt es keine entsprechende Regelung, verbleibt das Geld eines ledigen und kinderlosen Versicherten in der Pensionskasse.

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 31. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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