Erbvorbezug
«Sollen wir das Haus dem Sohn übergeben?»
Frage: Meine Frau und ich, beide gerade 70 geworden, überlegen uns, das Haus unserem Sohn zu übergeben. Wir wollen damit verhindern, dass wir es später verkaufen und mit dem Geld das Alters- oder Pflegeheim finanzieren müssen. Was meinen Sie?
Ein Aufenthalt in einem Pflegeheim ist teuer - Monatspauschalen bis zu 9000 Franken sind keine Seltenheit. Die Einnahmen aus AHV- und Pensionskassenrenten sowie die Beiträge der Krankenkasse reichen häufig nicht aus - es bleibt ein monatlicher Fehlbetrag. In der Regel kann dieser mit Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV gedeckt werden. Doch verfügt jemand über Vermögen, wird erwartet, dass er es für die Heimfinanzierung einsetzt.
Wenn Eltern nun ihr Vermögen - sprich: ihr Haus - auf ihr Kind übertragen, ohne einen entsprechenden Gegenwert dafür zu erhalten, akzeptieren das die zuständigen EL-Behörden nicht. Sie rechnen diese Erbvorbezüge, Schenkungen oder Liegenschaftenverkäufe unter dem effektiven Verkehrswert samt Zins den Eltern an, als ob sie noch vorhanden wären. Das kann dazu führen, dass sie keine oder zu wenig EL erhalten und deshalb die Heimkosten nicht gedeckt sind.
Erbvorbezug als Bumerang
Der Zeitpunkt des Erbvorbezugs beziehungsweise der Schenkung spielt keine Rolle. Es existiert keine Verjährungsfrist für die Anrechnung von verschenktem Vermögen. Immerhin: Seit 1990 werden für jedes seit der Schenkung verstrichene Jahr 10'000 Franken abgezogen.
Besteht kein Anspruch auf EL oder reicht es trotz EL nicht, bleibt den Eltern an sich nur der Gang aufs Sozialamt. Doch bevor dieses zahlt, prüft es die so genannte Verwandtenunterstützungspflicht. Sie bedeutet, dass Kinder, sofern es ihnen finanziell und persönlich zumutbar ist, ihren bedürftigen Eltern unter die Arme greifen müssen. Ist dies der Fall, erweist sich die vorzeitige Hausübertragung letztlich als Bumerang.
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© Beobachter Ausgabe 22 vom 25. Okt 2006 - Alle Rechte vorbehalten




Früher in Rente?
Je früher die Frage der Finanzierung angegangen wird, umso realistischer ist die Umsetzung.