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Vermögen

Für Güterinventar zum Notar?

Text:
  • Alexandra Gavriilidis
Ausgabe:
24/08

Frage: Ich möchte mit meiner Frau eine Liste über mein Eigengut erstellen. Ich habe gehört, dass wir dieses Inventar auch selber verfassen können. Stimmt das? Oder brauchen wir dafür in jedem Fall einen Notar?

Nein, nicht zwingend. Wenn Sie ein Inventar errichten wollen, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können beim Notar auflisten lassen, welche Güter dem Mann, welche der Frau und welche beiden gehören. Das Inventar ist nach denselben Vorschriften wie der Ehevertrag zu beurkunden und braucht die Unterschrift beider Ehegatten. Es wird vom Notar aber nicht auf seine inhaltliche Richtigkeit überprüft. Die Schätzwerte im Inventar sind zwar unverbindlich, aber doch ein Anhaltspunkt bei einem güterrechtlichen Streit.

Oder Sie beide verfassen und unterzeichnen ohne Notar eine Güterliste. In einem Scheidungsprozess etwa hätte diese zwar nicht die gleiche Beweiskraft wie ein notariell verfasstes Inventar. Die Liste kann aber einen hinreichenden Beweis darstellen, in wessen Eigentum und in welche Gütermasse ein Vermögenswert fällt.


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© Beobachter Ausgabe 24 vom 26. Nov 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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