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Vermögensplanung: Schöne Grüsse von der Costa Brava

Text:
  • Giuseppe Botti
Ausgabe:
20/00

Immer mehr Leute wünschen sich eine vorzeitige Pensionierung. Je früher man den Ausstieg aus dem Erwerbsleben plant, desto weicher ist man gebettet.

Die Feriengrüsse von der Costa Brava kommen von Elvira und Hans Kobler (Namen geändert), beide 50, mit zwei erwachsenen Kindern: «Wir sind nun schon zum fünften Mal hier in den Ferien und hoffen, dass wir uns in zehn Jahren häufiger hier aufhalten können.» Die zwei möchten sich gern frühpensionieren lassen. Und sie haben Glück: Das Reglement ihrer Pensionskasse sieht diese Möglichkeit explizit vor.

Koblers gehören zur wachsenden Zahl von Leuten, die mit der Frühpensionierung auch eine höhere Lebensqualität und weniger Alltagssorgen erwarten. Mit 60 soll es so weit sein. Allerdings ist der Weg dorthin mit einigen Zahlen gespickt, denn wer vorzeitig «aussteigen» will, braucht einen Pensionierungs- und Anlageplan sowie eine umfassende Einkommens- und Vermögensanalyse. Hilfreich dabei ist der Step-Plan, mit dem die nötigen Zahlen auf einfache Art stufenweise erarbeitet werden können.

Vorabklärung der Rentenkürzung

In einem ersten Schritt hält das Ehepaar Kobler seine finanzielle Situation fest. Das Einkommen und das Gesamtvermögen werden erfasst; als Basis dient dazu die aktuelle Steuererklärung. Koblers kommen so auf ein Jahreseinkommen von 110000 Franken und auf ein Vermögen inklusive Vorsorgekonten von 172000 Franken.

Jetzt kommt der zweite Schritt: Bei der Pensionskasse wird das voraussichtliche Pensionskassenguthaben abgeklärt. Ausserdem gilt es, die reduzierten Rentenansprüche auszurechnen. Die Rente der Pensionskasse wird bei frühzeitiger Pensionierung um sechs bis acht Prozent pro Jahr gekürzt, wobei die Reduktion in den letzten fünf Jahren am höchsten ausfällt. Die genauen Werte kann (und soll) man direkt bei der Pensionskasse erfragen.

Ferner muss man auch die AHV-Ehepaarrente ab AHV-Eintrittsalter dazuzählen. Wird die AHV-Rente ebenfalls vorbezogen, ist mit Kürzungen von 6,8 Prozent pro Jahr zu rechnen.

Koblers beschliessen, bei einer Frühpensionierung mit 60 die AHV-Rente nicht vorzubeziehen. Sie müssen also die AHV-Beiträge bis zum ordentlichen Rentenalter weiter einzahlen.

Berechnung des Finanzbedarfs

Beim Pensionskassenguthaben müssen sie sich entscheiden, ob sie es in Form einer lebenslänglichen Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung beziehen wollen. Da Koblers vorerst nicht im Sinn haben, definitiv nach Spanien auszuwandern und also keinen grossen Kapitalbetrag aufs Mal brauchen, entscheiden sie sich für die Rentenlösung. Nicht zuletzt deshalb, weil sie sich einer guten Gesundheit erfreuen.

Sie sind sich zwar bewusst, dass die Rentenleistung – sollte Hans Kobler sterben – auf 60 Prozent sinken würde. Eine Erbschaft, die von Seiten von Elvira Koblers Eltern zu erwarten ist, kann diese Einkommenslücke aber wieder schliessen.

Koblers müssen also ab dem 60. Altersjahr mit der reduzierten Pensionskassenrente auskommen und können erst vier oder fünf Jahre später noch die AHV-Renten für den Lebensunterhalt beanspruchen. Das führt unweigerlich zu einem höheren Sparziel, da während dieser Zeit der fehlende Betrag für den Lebensunterhalt vom Ersparten abgezweigt werden muss.

Nun geht es darum, den finanziellen Bedarf ab dem Zeitpunkt der Frühpensionierung zu berechnen. Diese Rechnung hängt sehr stark von den individuellen Lebensumständen wie Wohnsituation, Gesundheitszustand und gewünschtem Lebensstandard ab; goldene Regeln gibt es hier keine.

Aus der Differenz zwischen errechnetem Bedarf und voraussichtlichem Einkommen ab Frühpensionierung bis zum 85. Altersjahr – das ist die realistische Lebenserwartung – ergibt sich für Koblers eine Bedarfslücke, die so genannte Vorsorgelücke. Am grössten fällt sie für die Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter aus, weil die AHV fehlt. Aber auch AHV- und Pensionskassenrente zusammen reichen nicht aus, um den Spanientraum zu finanzieren. Koblers jedenfalls stellen fest, dass ihnen mindestens 200000 Franken an Vermögen fehlen, um sorglos bis ins hohe Alter leben zu können.

Festlegen eines klaren Anlageziels

Damit scheint Spanien für das Ehepaar in weite Ferne zu rücken. Koblers legen die Berechnungen vorerst einmal für einige Wochen beiseite. Es tauchen weitere Fragen auf: Wie können wir das heutige Vermögen mit einer Rendite von mindestens sechs Prozent anlegen? Wie können wir Steuern sparen? Sollen wir trotzdem mit 60 nach Spanien auswandern und halt einfach den Lebensbedarf auf ein Minimum reduzieren?

Das ist nicht nötig, sofern Koblers mit einem klaren Anlageziel sparen. Um die Spanienträume zu realisieren, benötigen sie ab dem 60. Altersjahr – trotz den jährlichen Einlagen in die Säule 3a – zusätzlich noch 200000 Franken. Wie dieses Sparziel innert zehn Jahren, also bis zur Frühpensionierung, erreicht werden kann, zeigt folgende Berechnung: Geht man von einer realistischen Zehnjahresrendite von sechs Prozent des angelegten Sparkapitals aus, ist der in zehn Jahren zu ersparende Betrag von 200000 Franken mit dem Faktor 0,072 zu multiplizieren. Das ergibt ein jährliches Sparziel von 14400 Franken.

Wenn es Koblers also gelingt, während der nächsten zehn Jahre rund 14400 Franken jährlich auf die Seite zu legen und das Kapital zu mindestens sechs Prozent anzulegen, ist die Vorsorgelücke bis zur Frühpensionierung gedeckt. Aber wie vorgehen? Der erste Rat: Die Säule 3a weiterführen, und zwar mit dem Maximalbetrag, den Koblers als unselbstständig Erwerbende in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen können. Da sowohl Hans als auch Elvira Kobler erwerbstätig und damit einzahlungsberechtigt sind, wird diese steuerlich sehr attraktive Anlagealternative künftig für beide voll ausgenützt. Die steuerliche Einsparung macht in ihrem Fall pro Jahr rund 2000 Franken aus.

Gleichzeitig wird das bisherige konservative Säule-3a-Konto in eine fondsverwaltete Lösung mit einem Aktienanteil von etwa 35 Prozent umgewandelt. Bei einem langfristigen Anlageziel von zehn Jahren darf man hier eine Rendite von fünf bis sechs Prozent erwarten.

Der Rest des Vermögens wird in Anlagefonds investiert. Nur: Welchen wählen? Bei weltweit 40000 Anlagefonds ist das keine einfache Sache. Leider bieten in diesem Bereich viele schlecht qualifizierte «Berater» ihre Hilfe an – und kassieren dafür hohe Kommissionsansätze.

Neuartige Vermögensverwaltung

Das dürfte in naher Zukunft allerdings schwieriger werden, gleich aus zwei Gründen: Erstens erkundigen sich die Anleger – zu Recht – immer häufiger nach den Gebühren und früheren Renditen. Und zweitens macht die Bank Leu mit ihrem neuen Fonds-Verwaltungsauftrag «Leu Portfolio Expert» solchen Vermittlern das Leben schwer.

Bei diesem neuartigen Vermögensverwaltungsauftrag – Stammeinlage: mindestens 100000 Franken – stehen die Chancen auf eine optimale Rendite gut, und das mit einmalig tiefen Fonds- und Vermögensverwaltungsgebühren. Und so funktionierts: Die Bankexperten selektieren aus dem weltweiten Angebot den jeweils besten Anlagefonds seiner Klasse – insgesamt 190 auf Herz und Nieren geprüfte Fonds bleiben am Ende übrig. Davon werden wieder etwa 15 Fonds für den Leu-Fonds-Verwaltungsauftrag ausgewählt. Der Einsatz neuster Technologie ermöglicht eine professionelle, effiziente und kostengünstige Bewirtschaftung, ohne dass deshalb für den Kunden Transaktionsgebühren anfallen.

Zudem bietet der «Leu Portfolio Expert» mit einer einmaligen Ausgabekommission für alle Fonds von 1,36 Prozent und einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 0,6 Prozent endlich Kostentransparenz. Zum Vergleich: Vermögensverwaltungsgesellschaften und Strukturvertriebe oder Allfinanzgesellschaften verlangten bisher für die Fondsauswahl bis fünf Prozent Kommissionen (Agio) und kassierten für die Verwaltung des Fondsportefeuilles nochmals bis zu fünf Prozent.

Koblers investieren den Rest ihres Vermögens also auf diese Weise. Um ihr Anlageziel mit grösster Wahrscheinlichkeit zu erreichen, wählen sie die Verwaltungsvariante «ausgewogen» mit einem Aktienanteil von rund 50 Prozent (siehe Tabelle). Damit sind sie aller Anlageprobleme für die nächsten zehn Jahre enthoben.

Grosse steuerliche Vorteile

Das Kapital der Koblers von 140000 Franken wird – so die realistische Prognose – in zehn Jahren auf 290000 Franken anwachsen. Im schlechtesten Fall sind immer noch 210000 Franken zu erwarten, im besten Falle sogar 400000 Franken.

Gegenüber Obligationenanlagen weist ein solcher Fonds steuerliche Vorteile auf: Nur die Erträge aus den festverzinslichen Werten sind als Einkommen zu versteuern – der Kursgewinn auf dem Aktienanteil bleibt steuerfrei!

Die Rechnung ist einfach. Würden Koblers ihr Vermögen weiterhin auf dem Sparkonto mit 1,5 Prozent Zins liegen lassen, müssten sie pro Jahr 10500 Franken mehr sparen. Und wenn die Anlagefondslösung bei der Bank Leu so gut rentiert, dass das Kapital auf die erwarteten 290000 Franken ansteigt, fällt die Bilanz noch positiver aus, und alle Sparprobleme sind gelöst.

Eviva España!

© Beobachter Ausgabe 20 vom 29. Sep 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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