Wirtschafts-Skandal
Wo sind die Millionen?
Eine Treuhänderin soll Anleger um 60 Millionen Franken geprellt haben. Vor ihrem Büro detonierte eine Bombe. Auf ihren Anwalt wurde ein Mordanschlag verübt. Und 700 Geschädigte warten auf ihr Geld.
Superprovisorische Verfügung des Bezirksgerichts Zürich
Dem Beobachter wird vorläufig untersagt, in diesem Artikel Namen und Firma der Beschuldigten zu nennen, sie wurden daher mit XXXXX ersetzt. Fortsetzung folgt.
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Mauro Kämpfen* aus Freiburg (D) war freudig erregt. Heute sollte sich das Leben seiner Familie verändern. Mehr als 30 Jahre lang hatte der 56-Jährige auf dem Bau gearbeitet. Seine Frau Eleonora hatte nächtelang im Spital Wäsche gebügelt. Von heute an – da war er sich sicher – würden sich seine Ersparnisse vervielfachen. Es war der 23. April 1993.
Gemeinsam mit seiner Frau und Sohn Marco fuhr Kämpfen von Freiburg nach XXXXX. Im Gepäck: 400'000 Franken in bar, verpackt in einer Plastiktüte. Kämpfen parkierte XXXXX, direkt vor der Firma XXXXX.
Hierhin hatte ihn ein Anlageberater gelockt, der mit der XXXXX geschäftete. Kämpfen wurden hohe Renditen in Aussicht gestellt. 18 Prozent oder jährlich 72'000 Franken sollten für ihn herausspringen, wenn er die 400'000 Franken anlege. Dafür sorge die Geschäftsführerin höchstpersönlich: die Treuhänderin XXXXX. «Man sagte mir, alles sei 100-prozentig sicher», erinnert er sich.
XXXXX zeigt sich gern spendabel
Mauro Kämpfen übergab das Geld, man knipste ein paar Erinnerungsfotos. Seither hat er die 400000 Franken – seine Altersvorsorge – nicht mehr gesehen. Heute lebt er mit seiner Familie völlig verarmt in einer Zweieinhalbzimmerwohnung im Kellergeschoss jenes Spitals, in dem seine Frau gearbeitet hatte.
Er ist nicht der einzige Geschädigte: Mehr als 700 vornehmlich aus Deutschland stammende Anleger haben ihr Geld verloren, das sie XXXXX überliessen. In der Region Ostschweiz ist XXXXX eine schillernde Person, die immer wieder einmal in den Klatschspalten der Lokalpresse auftaucht.
Die Treuhänderin zeigt sich gern spendabel: Mal macht sie Geld locker für XXXXX, mal für XXXXX oder für XXXXX. XXXXX sitzt zudem im Vorstand des XXXXX XXXXX – als Kassiererin.
Ein Monat Untersuchungshaft
Mit wohltätigen Auftritten könnte bald Schluss sein. Mehrere Anwälte haben XXXXX im Namen von über 150 Anlegern angezeigt. Nach einem mehrjährigen Ermittlungsverfahren erhebt jetzt die Staatsanwaltschaft XXXXX Anklage. Im Oktober letzten Jahres war XXXXX deswegen bereits einen Monat in Untersuchungshaft gesessen.
Es geht um einen der grössten Anlagebetrugsfälle seit Jahren. Die Anklageschrift umfasst mehr als 250 Seiten. XXXXX wird verdächtigt, sich des gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, qualifizierter Veruntreuung und der Geldwäscherei schuldig gemacht zu haben. «XXXXX steht im dringenden Verdacht, Kleinanleger betrogen zu haben», bestätigt der zuständige Untersuchungsrichter XXXXX von der Staatsanwaltschaft XXXXX. Es geht um insgesamt 60 Millionen Franken. XXXXX droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
Mit angeklagt sind zwei ihrer Mitarbeiterinnen sowie Ehemann XXXXX. Ihm gehört gemäss Handelsregister jene Treuhandfirma, in deren Räumen Anleger XXXXX immer wieder Hunderttausende von Franken in bar übergaben.
Die Klage dürfte zudem in der Ostschweizer XXXXX für rote Köpfe sorgen: Dort hat XXXXX das Amt des Verwaltungsratspräsidenten inne.
«Wir haben uns nicht bereichert»
Vom Beobachter darauf angesprochen, weist das Ehepaar XXXXX die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als «absolut haltlos» zurück: «Weder wir noch unsere Firmen sind Vertragspartner der Anleger. Wir haben uns nicht bereichert.» Bei Geldübergaben in den Räumen seiner Firma sei er nicht dabei gewesen, sagt XXXXX. «Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen, weshalb ich keinen Anlass sehe, das Mandat bei der XXXXX niederzulegen.»
Dem Beobachter liegen allerdings Verhörprotokolle, Bankchecks und umfangreiche Gerichtsakten vor, die einen veritablen Wirtschaftskrimi rund um die Firma XXXXX Treuhand belegen. Er beginnt im Jahr 1988, als XXXXX zusammen mit den deutschen Brüdern XXXXX und XXXXX die Firma XXXXX mit Sitz in XXXXX gründete. Die Firma sollte Geld von Anlegern investieren. Ihr zur Seite stellten XXXXX und XXXXX die Treuhandfirma XXXXX AG. XXXXX hatte die Fäden in der Hand: Sie investierte als Generalbevollmächtigte jene Anlagegelder, die die XXXXX herbeischafften, beim Geldinstitut Merrill Lynch in Lugano.
Im Herbst 1990 kam es zu Unregelmässigkeiten: Weil Merrill Lynch die Gelder hochriskant an der US-Börse angelegt hatte, resultierte ein Anlageverlust von rund 14 Millionen Dollar. Der Verlust wuchs zwei Monate später auf 29 Millionen Dollar – unter anderem weil unberechtigt Geld bezogen worden war. XXXXX hatte die Gelder auf mehrere – teils auf ihren Namen lautende – Konten bei Merrill Lynch einbezahlt. «Dieser Verlust», behauptet XXXXX, «wurde ohne jegliche rechtliche Verpflichtung ausgeglichen.»
Für die Anwälte der Anleger steht dagegen fest: Statt die Anleger sofort zu informieren, wiegte XXXXX sie in Sicherheit und verheimlichte die Verluste. Sie habe ihnen Kontoauszüge mit ausgewiesener Rendite zugestellt. Die Verluste der Firmen habe sie mit neuen Anlegergeldern gedeckt.
XXXXX und XXXXX wollten den Riesenverlust an der amerikanischen Börse ausgleichen. Deshalb musste ein neues Anlagekonzept her. XXXXX und XXXXX wandten sich an den Liechtensteiner XXXXX, der in den Augen der Liechtensteiner Landespolizei «eine Drehscheibe krimineller Machenschaften» war.
«Bank» war eine Briefkastenfirma
XXXXX, der später wegen schweren gewerbsmässigen Betrugs zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, leitete für XXXXX die Gründung der Firma XXXXX auf den Seychellen in die Wege. In der Folge empfahl XXXXX den XXXXX-Anlegern, ihr Kapital der XXXXX-Bank überschreiben zu lassen. Im Rundschreiben, das dem Beobachter vorliegt, steht kein Wort von den Millionenverlusten. Dafür schreibt XXXXX: «Die Sicherheit der Kundengelder liegt mir als Treuhänderin naturgemäss am Herzen. Die Einhaltung klarer Regeln habe ich stets streng kontrolliert. (...) Es ist mir gelungen, in der XXXXX den zukünftigen Partner für Sie zu finden.»
Für die Fortführung der Geldanlage stellte XXXXXX den Anlegern «ein Spezialangebot» in Aussicht: eine Rendite von jährlich 36 Prozent. Die Sicherheit der Anlage sei gewährleistet, schrieb XXXXX weiter, denn «ich kenne die Leute der XXXXX als in höchstem Masse vertrauenswürdig und kompetent». Zahlreiche Anleger folgten XXXXX Rat: Sie liessen ihr Geld von der XXXXX AG zur XXXXX transferieren – insgesamt mehr als 33 Millionen US-Dollar – und verloren letztlich alles. Die XXXXX, laut XXXXX angeblich eine Bank, war in Tat und Wahrheit eine Briefkastenfirma mit einem Stammkapital von mageren 20 US-Dollar. XXXXX sagt dazu: «Es bestanden keinerlei Hinweise, dass die XXXXX-Bank keine seriöse Geschäftspartnerin ist.»
Renditen von 118 Prozent versprochen
Die bei Merrill Lynch verbliebenen rund 16 Millionen US-Dollar der Anleger wurden von XXXXX abgerufen. Sie übergab das Geld in zwei Checks persönlich dem Direktor der Briefkastenfirma XXXXX. In der Folge wurden weitere Anleger angeworben, die in einen Börsenfonds, den die XXXXX angeblich verwaltete, investieren sollten. Geködert wurden sie mit Renditen von jährlich bis zu 118 Prozent. So verloren weitere 184 Anleger über zweieinhalb Millionen Franken.
Der Deutsche XXXXX, der bisher neue Anleger vermittelt hatte, bewarb sich schriftlich bei XXXXX um das Amt des XXXXX-Direktors – und wurde eingestellt. «Warum und durch wen XXXXX zum Direktor bestellt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis», sagt XXXXX dazu. Laut den Anlegeranwälten musste sie zu diesem Zeitpunkt gewusst haben, dass XXXXX vorbestraft war: Er war 1986 wegen wiederholter Veruntreuung verurteilt worden. Bei XXXXX wurde später während einer polizeilichen Durchsuchungsaktion das XXXXX-Urteil gefunden – sie hatte es im Schreibtisch aufbewahrt. XXXXX behauptet trotzdem: «Frühere Verfehlungen von XXXXX waren mir nicht bekannt.»
XXXXX hatte zu XXXXX, der sie in Briefen «Liebes XXXXX» nannte, «stets ein vertrauensvolles Verhältnis», wie sie im Dezember 2003 anlässlich einer Einvernahme sagte. An Weihnachten 1996 wurde XXXXX erneut verurteilt. Das Landgericht Mannheim steckte ihn wegen Betrugs in 38 Fällen sieben Jahre ins Zuchthaus. Auch die früheren XXXXX-Direktoren XXXXX, XXXXX und XXXXX-Mitgründer XXXXX wurden zu Zuchthausstrafen verurteilt – mit allen stand XXXXX geschäftlich in Verbindung.
Mordanschlag auf XXXXX Anwalt
XXXXX hatte sich inzwischen offenbar Feinde geschaffen. Ende März 1997 explodierte abends vor einer ihrer XXXXX Liegenschaften eine Bombe. Die Detonation verursachte einen Sachschaden von 300000 Franken. Eine Woche später riss ein Mann bei Konstanz die Autotür ihres Anwalts auf und schoss ihm mit einer Pistole, der ein Schalldämpfer aufgesetzt war, in den Kopf.
Als der Täter ein zweites Mal abdrücken wollte, hatte die Pistole eine Ladehemmung. Der Täter stach daraufhin mit einem Messer zu. Der Anwalt überlebte, verlor beim Anschlag aber ein Auge. Er legte das XXXXX-Mandat sofort nieder. Die Justiz schliesst einen Zusammenhang mit den verschwundenen Millionen nicht aus, musste die Ermittlungen aber einstellen. Sie vermutet hinter der Tat russische Auftragskiller.
XXXXX hatte längst begonnen, selbst ein dichtes Firmennetz zu spinnen. Meist schob sie Strohmänner vor, die für sie neue Gesellschaften gründeten und als Anlagevermittler auftraten. Die Strohmänner strichen sechs Prozent der an XXXXX vermittelten Gelder als Provision ein. Etwa XXXXX. Laut dem St. Galler Anwalt Thomas Kellenberger, der geprellte Anleger vertritt, initiierte XXXXX für XXXXX die Gründung der Firma XXXXX mit Sitz in XXXXX. XXXXX, der heute im Zuchthaus sitzt, versprach Anlegern eine jährliche Rendite von 18 Prozent.
XXXXX sagte potenziellen Anlegern, XXXXX lege das Geld bankgesichert bei der Bank Credito Subalpino di Lugano (CSL) an. Ein Schreiben der Eidgenössischen Bankenkommission vom 27. November 2000 an die Staatsanwaltschaft St. Gallen zeigt jedoch: Der CSL-Bank wurde nie eine Banken- oder Effektenhändlerbewilligung erteilt. XXXXX will dazu keine Stellung nehmen.
Dem Beobachter liegen Checks von Anlegern vor, die XXXXX persönlich unterzeichnete und einlöste. Manche Anleger fuhren mehrmals bei ihr in XXXXX vor. Etwa Ludwig Meier (Name geändert) aus Freiburg im Breisgau. Meier überliess ihr insgesamt eine halbe Million Franken, wie von XXXXX unterzeichnete Quittungen zeigen. «Anfangs erhielt ich monatliche Renditen ausbezahlt. Dann plötzlich gar nichts mehr», sagt Meier. Auch er wartet bis heute auf die Rückzahlung seines Kapitals.
Um neue Anleger in Sicherheit zu wiegen, habe XXXXX Renditen teilweise tatsächlich ausbezahlt, sagen die Anlegeranwälte. XXXXX habe «Neueinzahlungen von XXXXX-Anlegern für anstehende Renditeauszahlungen benutzt – im Sinne eines Schneeballsystems», schreibt das Landgericht Freiburg, das Vermittler XXXXX wegen dieser Geschäfte im Jahr 2002 zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilte.
Ein ehemaliger enger Mitarbeiter von XXXXX, der anonym bleiben will, sagte dem Beobachter: «XXXXX betrieb ein Schneeballsystem. Viele Anleger verloren ihr gesamtes Geld, viele ihre Altersvorsorge. Als ich das bemerkte, stieg ich aus.» Vermittler XXXXX schrieb 1997 der Eidgenössischen Bankenkommission: «Öfters hat Frau XXXXX die Abrechnungen nicht mehr korrekt abgewickelt. Sie hat Kundengelder mit Auszahlungen verrechnet (…).»
Vermittler XXXXX hätte laut den deutschen Richtern bereits 1994 merken müssen, dass XXXXX mit neuen Geldern alte Löcher stopfte. Zudem sei klar gewesen, dass sie «möglicherweise nicht seriös» sei und sie die Gelder «entweder gänzlich zweckentfremden oder für sich verwenden würde». Gegen die Seriosität von XXXXX spreche überdies «in gewichtiger Form», dass sie sich fast immer geweigert habe, Vermittler XXXXX für die Millionenbeträge, die er ihr in bar überbrachte, Quittungen auszustellen.
Dichtes Gestrüpp von Firmen
Nur in zwei Fällen habe sie dies getan. Diese Belege hatten laut den Richtern jedoch «einen sehr zweifelhaften Beweiswert, da dort weder aufgeführt wurde, von wem sie die Geldbeträge erhalten hatte noch aus welchen Einzelanlagen (…) sich die Grosssummen zusammensetzten».
XXXXX weist entschieden zurück, Strohmänner vorgeschoben zu haben. Sie sei nicht wirtschaftliche Berechtigte an der XXXXX gewesen und habe sich lediglich um die Datenverwaltung gekümmert. Die Vermittler hätten «in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Firmen gegründet, geleitet und wirtschaftlich profitiert». Überdies seien die Gelder «von den XXXXX-Verantwortlichen zweckentfremdet» worden.
Die Justiz weiss bis heute nicht, wohin die Millionen verschwunden sind. Sie hat ein dichtes Gestrüpp von Firmen zu durchleuchten, die XXXXX und ihre Geschäftspartner während Jahren in die Welt gesetzt haben. In Kürze soll es zum Prozess kommen.
*Namen geändert
Wo sind die Millionen? Teil 2
Lesen Sie, wies weitergeht: Teil 2
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© Beobachter Ausgabe 19 vom 16. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten




