Zweite Säule
Fette Beute für die Kasse
Versicherte lassen oft viel Geld liegen, wenn sie die Pensionskasse wechseln. Das gilt bei Kollektiv- und viel mehr noch bei Einzelaustritten. Volle Freizügigkeit besteht nur auf dem Papier.

(Bild: Igor Kravarik)
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Fünfzigtausend Franken sind viel Geld. Vor allem wenn sie beim Pensionskassenkapital fehlen. Umgerechnet entspricht diese Summe einer monatlichen Rente von 300 Franken – und dies bis ans Lebensende. Um diesen Anspruch fühlt sich der Basler Rentner Bernhard Bosshart betrogen: «Was mir und rund 700 meiner Kollegen passierte, ist amtlich bewilligter Rentenklau.» Ihr Kampf geht in die entscheidende Runde. In letzter Instanz muss jetzt das Bundesgericht entscheiden. Vorher hatte die Eidgenössische Beschwerdekommission der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenfürsorge die Klage abgewiesen.
Der Hintergrund: Die Firma Ciba Spezialitätenchemie verkaufte vor vier Jahren ihre Division Polymere, die neu unter dem Namen Vantico firmierte. Weil 700 Mitarbeitende von Ciba zu Vantico wechselten, wurde auch die Aufteilung der Pensionskassengelder – eine Teilliquidation – notwendig. Ein Verteilplan wurde erstellt, den Ciba als «fair» bezeichnete. Neben dem Sparkapital der Versicherten wurden zwar freie Mittel an die Vantico-Pensionskasse überwiesen, nicht aber der Anteil an den so genannten Schwankungsreserven. Diese aus BVG-Beiträgen geäufnete Reserve ist vorgesehen, um Kursschwankungen von Wertpapieren abzufedern. Zum Stichtag Ende 1999 lagen 401 Millionen Franken im Schwankungsreserve-Topf.
Weil die Vantico ihren Anteil in bar ausbezahlt erhalten habe, brauche sie keine Reserve für Kursschwankungen, begründete die Ciba-Pensionskasse ihren Schachzug. Nach der Auszahlung der Vantico-Versicherten hatte die Ciba-Pensionskasse gut 40 Millionen zu viel Schwankungsreserven, die den freien Mitteln zugewiesen wurden. Sehr zur Freude der Ciba-Angestellten. Ende Dezember 2000 gab es für sie nämlich ein zweites Mal Weihnachten: Jeder bekam zusätzlich zehn Prozent auf sein Guthaben in der zweiten Säule gutgeschrieben, die Rentner erhielten vier Monatsrenten.
Verständlich, dass diese einseitige Bescherung bei den Vantico-Versicherten Empörung auslöste. Dazu Bosshart, der damals Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat wurde: «Es darf doch nicht sein, dass sich eine bestehende Pensionskasse auf Kosten der ausscheidenden Versicherten bereichern kann.» Es geht ihm dabei nicht nur um seine 50000 Franken. Im Augenblick der Aufteilung entstand nämlich eine Zweiklassengesellschaft: Während der Deckungsgrad der Ciba-Pensionskasse mit der Aufspaltung auf 142 Prozent stieg, musste sich Vantico ohne Schwankungsreserve mit 114 Prozent bescheiden. Von Gleichbehandlung, wie sie das Gesetz vorsieht, also keine Rede.
Prompt in die roten Zahlen gerutscht
Die Vorinstanzen argumentierten bei der Ablehnung der Vantico-Beschwerde streng formaljuristisch: Bei Schwankungsreserven handle es sich weder um freie Mittel noch um einen Teil der Austrittsleistung, die den Versicherten zusteht. Daher habe die Ciba-Pensionskasse ihr Ermessen nicht missbraucht, und alles sei rechtens.
Ausgeklammert blieb, was eine neue Pensionskasse mit Barvermögen macht. Die Vantico-Pensionskasse musste ihre Gelder ja wieder anlegen, hätte also auch Schwankungsreserven gebraucht. Wie wichtig dies gewesen wäre, zeigt die weitere Entwicklung. Die Teilliquidation erfolgte nämlich zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Wertpapiere mussten Mitte 2000 zu Höchstkursen gekauft werden, und die Vantico-Pensionskasse schlitterte mit dem Börsenabsturz in Unterdeckung. Nun muss die Kasse mit höheren Beiträgen auch der Versicherten saniert werden.
Politisch waren sich in der Folge sowohl Bürgerliche wie Linke einig, dass dieser Systemfehler der zweiten Säule korrigiert gehört. So sprach SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi vor zwei Jahren im Parlament von «Missbrauch zulasten einer kleineren, sich abspaltenden Minderheit» und einer «Praxis, die offensichtlich immer wieder stattgefunden hat». Der Fall Ciba gegen Vantico ist also kein Einzelfall.
Dass es auch anders geht, zeigen fortschrittliche Pensionskassen wie die Transparenta Sammelstiftung des Pensionskassen-Experten Martin Wechsler: «Bei uns besteht Gleichbehandlung. Tritt ein Vorsorgewerk aus, werden die gesamten Überschüsse und Reserven mitgegeben.»
Gemäss BVG-Revision gilt dies ab Anfang 2005 für alle Pensionskassen. Allerdings ist die Verordnung so schwammig formuliert, dass sich der Fall Vantico wiederholen könnte: «Reserven sind mitzugeben, soweit versicherungs- und anlagetechnische Risiken übertragen werden.» Unklar bleibt weiter, was das bei Barabfindung bedeutet. In der Vernehmlassung warnten unter anderem die Vertreter der Kantone Zug, Luzern und Thurgau vor diesen Fallstricken. Genützt hats nichts.
Weiterhin ungleich behandelt werden auch in Zukunft Teilliquidationen und die so genannte Freizügigkeit: Wer einzeln austritt, erhält nur sein Sparguthaben. Und das ist der wesentlich häufigere Fall. Im Jahr 2002 wurden 460000 Freizügigkeitsleistungen im Gegenwert von 17,5 Milliarden Franken überwiesen. Davon sind rund 340000 Versicherte betroffen, die ihre Stelle wechselten.
Nimmt man eine Swissca-Umfrage als Gradmesser, hatten 78 Prozent der Pensionskassen privater Arbeitgeber Ende 2003 einen Deckungsgrad von über 100 Prozent, 34 Prozent von ihnen gar einen solchen von mehr als 110 Prozent – und damit freie Mittel. Wer dort einzeln austritt, muss hoffen, dass seine neue Kasse ebenfalls gut dotiert ist. Sonst lässt er oft einen ansehnlichen Batzen liegen und schwächt seine zweite Säule.
Keiner will sich die Finger verbrennen
Wie viele freie Mittel und Reserven nicht mitgegeben werden, weiss niemand. Vor zwei Jahren hat der Bundesrat ein Gleichbehandlungspostulat von CVP-Ständerat Bruno Frick entgegengenommen. Ein Bericht soll Ende Jahr veröffentlicht werden.
Für den Zürcher Wirtschaftsprofessor Carl Helbling gibt es in der zweiten Säule zu viel Zufall. Er schreibt: «Sollten nicht alle Austretenden einen Anteil an den während ihrer Pensionskassenzugehörigkeit geäufneten freien Mitteln erhalten?»
Die Krux zeigt sich bei Pensionskassen mit Unterdeckung. Tritt ein Versicherter aus einer Minuskasse aus, nimmt er heute trotzdem sein ganzes Sparguthaben mit. Und verschärft damit die Unterdeckung der bisherigen Pensionskasse. Nur bei Teilliquidationen wird seine Freizügigkeit entsprechend gekürzt.
Niemand will sich in dieser heiklen Sache die Finger verbrennen. Auch Colette Nova nicht, die Pensionskassenfachfrau beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund: Die Sachlage sei komplex, und man habe intern noch nicht darüber diskutiert. Es wäre aber «komplett falsch, Versicherte nur an den freien Mitteln zu beteiligen, nicht aber an Deckungslücken», sagt sie. Anderseits muss heute eine Mehrheit die Kröte schlucken und auf ihren Anteil an den freien Mitteln verzichten.
© Beobachter Ausgabe 21 vom 14. Okt 2004 - Alle Rechte vorbehalten











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