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Lehman-Geschädigte

Welche Verluste werden ersetzt?

Text:
  • Nathalie Garny
Bild:
  • Jupiterimages
Ausgabe:
21/08

Im Beobachter-Beratungszentrum gab es viele Anfragen von Anlegern, die in Lehman-Papiere investiert hatten: Ist das investierte Geld jetzt verloren? Die Banken reagieren sehr unterschiedlich.

Die Anleger lassen an der Beobachter-Hotline ihrem Frust freien Lauf: Der pensionierte Psychologe Martin Haller (Name geändert) zum Beispiel hatte 60'000 Franken in Lehman-Papiere investiert. «Ich wollte dieses Geld sicher anlegen, da es für unsere Vorsorge reserviert war. Mein Bankberater meinte damals, diese Papiere seien absolut sicher - sogar seine Grossmutter gehe mehr Risiken ein.»

Vermittler sind nicht Herausgeber

Am 15. September 2008 gab Lehman Brothers, die viertgrösste US-Investmentbank, ihre Insolvenz bekannt. Das Konkursverfahren kann Jahre dauern. Ob und wie viel Geld Schweizer Anleger aus dem Konkurs erhalten werden, ist ungewiss. Die Anleger, die bei Schweizer Banken Kapitalschutzprodukte von Lehman gekauft hatten, meinten, die Papiere seien sicher.

 

Ein Irrtum, der durch den Begriff «Kapitalschutz» entstand: Viele Anleger glaubten, ihre Investitionen seien durch die Bank, die ihnen die Papiere vermittelte, gedeckt. Tatsächlich aber garantiert die Herausgeberin, in diesem Fall Lehman Brothers, den Kapitalschutz. Der Anleger trägt das Risiko, falls die Herausgeberin zahlungsunfähig wird - dies nennt sich Emittentenrisiko. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung durch die Bank, die das Produkt vertrieben hat.

Anders sieht es aus, wenn die Bank bei der Beratung ihre Informations- und Aufklärungspflichten verletzt oder den Kunden gar überredet hat, einen Grossteil seines Geldes in ein einziges Produkt zu investieren. In solchen Fällen kann sie allenfalls haftbar gemacht werden.

Schlecht beraten

Tatsächlich gibt es Anzeichen, dass Fehlberatungen stattgefunden haben. Der Ingenieur Hans Schwander (Name geändert) hatte 50'000 Franken auf seinem Sparkonto. Er habe seiner Bankberaterin klargemacht, dass er bei einer Anlage null Risiko eingehen wollte. «Gerade deshalb hat sie mir die strukturierten Produkte von Lehman Brothers empfohlen. Sie betonte immer wieder den Kapitalschutz. Über das Emittentenrisiko klärte sie mich nicht auf.» Wie Schwander kann sich kaum einer der Ratsuchenden daran erinnern, über das Emittentenrisiko informiert worden zu sein. Der Grundtenor der Anrufer ist, dass sie beim Kauf der strukturierten Produkte mit dem Argument «Kapitalschutz» geködert und in Sicherheit gewiegt wurden.

So wähnte sich auch Pensionärin Petra Müller (Name geändert) im falschen Film, als ihr ein Bankberater telefonisch mitteilte, dass Lehman Brothers Insolvenz angemeldet hatte. Sie muss nun um rund 290'000 Franken bangen. Fast zwei Drittel ihres Bankguthabens hatte sie auf Anraten ihrer Beraterin in Lehman-Papiere investiert.

Müller habe die Produktbeschreibung genau studiert: «Trotzdem war mir nicht klar, dass Lehman Brothers für das Produkt geradestehen muss. Für mich war meine Bank die Herausgeberin des Papiers», sagt sie. «Meine Bankberaterin hat betont, dass ich mit diesen Anlagen garantiert kein Risiko eingehe, da ja ein Kapitalschutz bestehe.»

Nachdem die meisten Schweizer Banken anfänglich Entschädigungen ausschlossen, können einige Anleger nun doch noch hoffen: Zwei von elf angefragten Banken wollen die Verluste ihrer Kunden bei kapitalgeschützten Lehman-Produkten vollumfänglich ersetzen, vier immerhin teilweise (siehe Tabelle unten). Unklar bleibt, nach welchen Kriterien die Entschädigungen festgelegt und begründet werden - die Banken fühlen sich in sehr unterschiedlichem Ausmass verantwortlich.

Hier finden Sie Unterstützung

Wenn Sie der Ansicht sind, beim Kauf der Papiere falsch oder zumindest nicht korrekt informiert worden zu sein, begründen Sie das gegenüber Ihrer Bank möglichst präzise und verlangen Sie eine schriftliche Stellungnahme. Wenn Ihnen diese vorliegt und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie sich an den Bankenombudsmann wenden: Er wirkt vermittelnd und unterbreitet den Streitparteien einen Lösungsvorschlag - dieser ist nicht bindend, wird aber häufig akzeptiert.

Kontakt: www.bankingombudsman.ch - oder Telefon 043 266 14 14 (8.30 bis 11.30 Uhr)

Schweizer Banken und ihr Umgang mit Lehman-Geschädigten
Banken, die ihren Kunden sogenannt kapitalgeschützte Lehman-Produkte vermittelten, reagieren unterschiedlich auf den Bankrott der US-Bank: Die einen berufen sich darauf, dass sie die Produkte nicht aktiv vertrieben haben und deshalb keine Entschädigungen leisten müssen, andere stehen für die Verluste gerade. Wer Produkte ohne Kapitalschutz besass, geht in jedem Fall leer aus.
  Können die Kunden mit Entschädigungen rechnen? Welche Anlagevolumen sind vom Lehman-Konkurs betroffen?
Berner Kantonalbank
  Ja. Die Verluste bei kapitalgeschützten Lehman-Produkten werden vollumfänglich ersetzt. knapp über 50 Millionen Franken
Bank Coop
  Ja. Die Verluste bei kapitalgeschützten Lehman-Produkten werden vollumfänglich ersetzt. im niedrigen einstelligen Millionenbereich
Credit Suisse
  Teilweise: Einen Entschädigungsvorschlag erhalten Kunden, die ein Vermögen von maximal 500'000 Franken bei der Credit Suisse haben und über 50 Prozent davon in Lehman-Produkte investiert hatten. keine Angaben
Luzerner Kantonalbank
 

Teilweise:

  • Kunden, deren Gesamtvermögen weniger als 100'000 Franken beträgt, wird der Verlust vollumfänglich ersetzt.
  • Jenen Kunden, die mehr als 100'000 Franken haben und über 20 Prozent ihres Vermögens in Lehman-Produkte investiert hatten, werden individuelle Entschädigungsvorschläge unterbreitet.
  • Alle anderen erhalten keine Entschädigung
80 Millionen Franken beziehungsweise 0,4 Prozent aller Depotwerte
Neue Aargauer Bank
  Teilweise: Kunden, die einen hohen Anteil ihres Vermögens in Lehman-Produkte investiert hatten, können mit Entschädigungen rechnen - in welcher Höhe, lässt die Bank noch offen. keine Angaben
UBS
  Nein, mit einer Ausnahme: Fälle, in denen die UBS allenfalls unsorgfältig beraten hat, werden separat geprüft. keine Angaben
Aargauische Kantonalbank
  Nein, die Bank sieht keine Entschädigung für allfällige Verluste vor. keine Angaben
Migros-Bank
  Nein, weil die Lehman-Produkte nicht aktiv vertrieben wurden. nur vereinzelte Depots betroffen
Raiffeisen
  Nein, weil die Lehman-Produkte nicht aktiv vertrieben wurden. im tiefen einstelligen Millionenbereich
Zürcher Kantonalbank
  Nein, weil die Lehman-Produkte nicht aktiv vertrieben wurden. im tiefen zweistelligen Millionenbereich
Bank Linth
  Keine Angabe: Die Bank will sich derzeit nicht zu möglichen Haftungsfragen äussern. keine Angaben

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© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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