Eine Vollmacht erteilt man, damit jemand im Notfall über das Bankkonto verfügen kann. Aber man will wohl kaum, dass der Vollmachtinhaber einfach so auf dem Handy jede Zahlung und jede Lohnüberweisung sehen kann. Doch präzis so ist es bei Postfinance.

Beobachter-Leser Michael Unteregger* hatte vor Jahren seiner Mutter eine Vollmacht für sein Postkonto erteilt, damit diese im Falle eines Falles Zugriff aufs Konto hätte. Als die Mutter unlängst auf ihrem Handy die Mobile-App für ihr eigenes Postkonto installierte, erhielt sie auch gleich vollen Zugriff auf Untereggers Konto und sah ohne eigenes Zutun jede Zahlung ihres Sohnes.

Postfinance bestätigt diesen Sachverhalt. Das sei im Kleingedruckten so geregelt, schrieb Postfinance, als sich Unteregger auf Anraten des Beobachters beschwerte. Die Einsicht in die Konten anderer Leute ist nach Meinung von Postfinance «unproblematisch» und werde auch beim E-Banking so gehandhabt.

Die Mutter liest mit

Kann sein, aber es ist nicht, was sich Unteregger unter einer Vollmacht vorstellte. «Ich wollte nicht, dass meine Mutter Einsicht in meine Lohnüberweisungen und all meinen Zahlungsverkehr erhält. Ich wollte, dass sie während eines längeren Ferienaufenthalts oder für den Fall, dass ich einen Unfall erleide, das Nötige erledigen kann.» Zudem gab es, als Unteregger das Vollmachtformular ausfüllte, weder E-Banking noch Mobile-App. Trotzdem wendet Postfinance die alten Bestimmungen auf die neue Technik an.

Was Postfinance «unproblematisch» findet, stösst bei anderen Banken auf Unverständnis. Bei der UBS müsse der Vollmachtgeber auf jeden Fall aktiv eine Zusatzerklärung unterschreiben, damit der Vollmachtnehmer Zugriff aufs E-Banking erhalte, sagt eine Sprecherin. Migros-Bank, Credit Suisse und Bank Coop verfahren ebenso. Bei der Postfinance blieb Unteregger nur eins: die Vollmacht zu löschen.