aktualisiert am 28. Sep 2010 17:24Erben
Das Testament
Wie ein Testament verfasst sein muss, damit es Gültigkeit hat.
Das Gesetz kennt drei Grundtypen, deren Formvorschriften genau eingehalten werden müssen:
- Das eigenhändige Testament
muss zu seiner Gültigkeit von Anfang bis Ende handgeschrieben sein, unter Angabe des Errichtungsdatums und der Unterschrift. Ein mit der Schreibmaschine oder auf einem PC verfasster letzter Wille kann wegen Formmangels von den Erben mit Erfolg angefochten werden. - Das öffentliche Testament
wird unter Mitwirkung zweier Zeugen von einer Urkundsperson (Notar, Gemeindeschreiber etc.) verfasst und öffentlich beurkundet. - Das mündliche Nottestament
ist nur für Notfälle gedacht. So kann der letzte Wille noch auf dem Sterbebett an zwei Zeugen mündlich erklärt werden. Einer der Zeugen hat die Erklärung unter Angabe des Ortes und des vollständigen Errichtungsdatums sofort aufzuschreiben und mit der Unterschrift beider Zeugen unverzüglich bei einer Gerichtsbehörde einzureichen oder - gutes Gedächtnis vorausgesetzt - mündlich zu Protokoll zu geben. Säumen die Zeugen, ist es anfechtbar. Ausserdem wird es innert 14 Tagen ungültig, wenn sich der Erblasser nachträglich soweit erholt, dass ihm die Errichtung eines eigenhändigen oder öffentlichen Testaments möglich wäre.
Unabhängig vom gewählten Testamentstypus kann der letzte Wille jederzeit widerrufen, geändert oder ergänzt werden. Hierzu muss jedoch wiederum eine der gesetzlich vorgeschriebenen Formen eingehalten werden.
Ehepaare: Gemeinsames Testament?
Ein gemeinsames oder gemeinschaftliches Testament ist im Gesetz nicht vorgesehen und daher umstritten. Die Meinungen über die Rechtsgültigkeit solcher Testamente gehen weit auseinander. Sie reichen von juristischer Nichtigkeit (gar keine Gültigkeit) über Ungültigkeit (ungültig nurbei Anfechtung innert eines Jahres) bis zu Gültigkeit. Daher ist von gemeinsamen Testamenten abzuraten.
Jeder von Ihnen sollte darum selbständig ein Testament verfassen. Sie können das zu Hause tun – ohne Notar, wenn Sie es von A bis Z eigenhändig schreiben, datieren und unterzeichnen.
Wollen Sie eine gemeinsame Urkunde, können Sie einen Erbvertrag abschliessen. Dieser muss von einem Notar beurkundet werden. Anders als ein Testament können Sie einen Erbvertrag in der Regel nur gemeinsam aufheben oder ändern.
Ein Mustertestament für Ehepaare finden Sie hier.
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 12. Jul 1998 - Alle Rechte vorbehalten




