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Erbanspruch

Was passiert mit dem Darlehen?

Text:
  • Cornelia Döbeli
Ausgabe:
3/08

Frage: Unser Vater hat vor zwei Jahren unserem Bruder ein Darlehen gewährt. Nun ist unser Vater kürzlich gestorben. Ist es rechtlich allenfalls möglich, den besagten Betrag jetzt vom Bruder zurückzuverlangen?

Nein. Mit dem Tod einer Person gehen zwar alle Aktiven und Passiven automatisch auf die Erben über. Das Gesetz sieht jedoch für Forderungen des Erblassers gegenüber einem Erben vor, diese bei der Erbteilung dem schuldenden Erben zuzuteilen, sie werden also von dessen Erbanteil abgezogen. Damit soll verhindert werden, dass ein Erbe Schulden, die er gegenüber dem Erblasser hatte, an die Erbengemeinschaft zahlen muss. Sie können somit vor der Erbteilung nicht verlangen, dass Ihr Bruder das Geld zurückzahlt. Auch bei der Erbteilung nicht - die Schuld wird mit seinem Erbanteil verrechnet. Übersteigt die Schuld seinen Erbanspruch, schuldet er eine Ausgleichszahlung. Falls er die Erbschaft ausschlagen sollte, bleibt das Darlehen wie gegenüber einem Aussenstehenden bestehen, bis es von der Erbengemeinschaft gekündigt wird.

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 06. Feb 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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