Erben
Warum gilt meine Vollmacht nicht?
Frage: Mein Mann ist kürzlich verstorben. Obwohl ich eine Vollmacht habe, weigert sich die Bank, Konten und Depot auf meinen Namen zu überschreiben. Muss sie das Vermögen nicht herausgeben?
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Die Vollmacht sollte eigentlich über den Tod des Kontoinhabers hinaus gültig sein, gemäss der schriftlichen Vereinbarung mit der Bank. Erfährt jedoch eine Bank, dass ihr Kunde verstorben ist, sperrt sie meist alle Guthaben, um die Erben vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Sie schützt sich auch selbst, denn sie könnte bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Da Banken unterschiedlich vorgehen, sollte man bei seiner Bank nach deren Praxis fragen. In der Regel zahlt die Bank noch offene Rechnungen des Verstorbenen und die mit dem Tod verbundenen Kosten. Weitere Zahlungen wird sie hingegen verweigern.
Über die verbleibenden Vermögenswerte können die Erben in der Regel nur mit einem Erbschein verfügen. Ist der Erbschein von der zuständigen Behörde ausgestellt und rechtskräftig, können sie damit alle Vermögenswerte verteilen und umschreiben. Dazu müssen alle Erben bei der Bank vorsprechen oder eine entsprechende Vollmacht erteilen.
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© Beobachter Ausgabe 9 vom 29. Apr 2009 - Alle Rechte vorbehalten






