Erbrecht

Was tun, wenn Erbe Teilung blockiert?

Text:
  • Tinka Lazarevic
Ausgabe:
10/08

Frage: Wir sind eine Erbengemeinschaft von vier Geschwistern. Seit zwei Jahren versuchen wir, eine Erbteilung durchzuführen. Doch ein Bruder lehnt sämtliche Vorschläge ab. Was können wir tun?

Für die Erbteilung braucht es Einstimmigkeit unter den Erben. Kommt keine Einigung zustande, hilft das Zivilgesetzbuch oft nicht weiter: Es hat nur wenige konkrete Zuteilungsvorschriften und Teilungsprinzipien, die aber keine direkten Ansprüche eines Erben begründen.

 

Ein einzelner Erbe kann somit die Teilung blockieren. In dieser Situation könnte eine Mediationsstelle weiterhelfen. Allerdings müssen alle Erben gewillt sein, diesen aussergerichtlichen Weg zu beschreiten. Mediatoren sind in psychologischen und rechtlichen Fragen ausgebildete Schlichter, die versuchen, das Gespräch unter den Parteien in Gang zu bringen, damit diese eine faire und einvernehmliche Lösung finden.

 

Ein Mediator kann aber den Erben nichts aufzwingen. Wo partout keine Einigung zustandekommt, kann schliesslich jeder Erbe beim Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers auf Teilung klagen.


Anzeige:

© Beobachter Ausgabe 10 vom 14. Mai 2008 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh