Anita Näfs* Bruder starb im Dezember 2009. Näf wusste, dass er Sozialhilfe bezogen hatte, bevor er dank einer Erbschaft zu Vermögen kam, und dass für seine Betreuung durch einen Beistand Kosten angefallen waren – sie fragte sich deshalb, ob sie das Erbe annehmen sollte. Sie erkundigte sich bei Davids Heimatgemeinde Küsnacht, wie hoch die Rückforderungen seien. Zwei Tage nach Davids Tod erhielt sie die schriftliche Auskunft, dass «mit Rückforderungen von zirka CHF 60'000 zu rechnen ist». Auf Nachfrage teilte ihr die Gemeinde vier Tage später mit, dass es sich dabei «nur um Beihilfen und Gemeindezuschüsse» handle und dass eventuell noch Rückzahlungen für Ergänzungsleistungen dazukämen.

Tatsächlich setzte die Gemeinde jedoch Mitte Dezember 2009 Rückforderungen von 173'000 Franken fest, und Mitte Januar 2010 buchte sie eigenmächtig 51'000 Franken von Davids Konto ab. Näf aber wurde trotz Nachfragen nicht informiert. Also nahm sie das Erbe im Februar 2010 an. Erst zwei Monate später erfuhr sie, dass nun insgesamt 170'000 Franken geltend gemacht würden, später kamen nochmals fast 40'000 Franken dazu. Insgesamt stellte Küsnacht Rückforderungen und Beistandshonorare von insgesamt 260'000 Franken in Rechnung, also gut 200'000 Franken mehr als zuerst angegeben.

«Das ist eine Holschuld»

«Nach der ersten Schätzung ist Frau Näf darauf hingewiesen worden, dass sie mit weiteren Rückforderungen rechnen müsse», sagt Manfred Harnisch, Leiter Kompetenzzentrum Kindes- und Erwachsenenschutz Küsnacht. Er verweist darauf, dass es in der Gemeinde verschiedene Fachbereiche gebe, die den Datenschutz gewährleisten müssten. Christa Leemann, Mitglied der Geschäftsleitung Erwachsenenschutz Meilen-Küsnacht, doppelt nach: «Bevor die Erben nicht rechtskräftig ermittelt sind, können aus Datenschutzgründen keine Informationen über die Vermögenslage erteilt werden.» Davids Beistand hingegen sagt, Anita Näf hätte sich halt nach dem Tod ihres Bruders ein «erbrechtliches Sicherungsinventar» verschaffen müssen, in dem die Gemeinde alle Guthaben und Schulden ihres Bruders aufgelistet hätte. «Das ist eine Holschuld, und Unkenntnis schützt vor Schaden nicht.»

Anita Näf wiederum entgegnet, sie habe das unterlassen, weil der Beistand gesagt habe, er kümmere sich um alles. Der Beistand sagt heute: «Ich anerkenne, dass die Sachlage nicht leicht zu verstehen war.»

Für Anita Näf war der Schock gross, plötzlich einen Schuldenberg vor sich zu sehen, statt noch einen bescheidenen Betrag zu erben. Sie ist alleinerziehende Mutter, arbeitet Teilzeit und kommt mit Alimenten monatlich auf knapp 4300 Franken. Sie rekurrierte gegen fünf Rückforderungen und hatte dabei mit fast jedem Gericht zu tun: Sozialversicherungsgericht, Verwaltungsgericht, Bezirksgericht, Obergericht, und selbst das Bundesgericht befasste sich mit ihrem Fall. Doch sie blitzte durchweg ab.

Doch nicht nur diese Niederlagen schmerzen sie, sondern auch, dass ihrer Ansicht nach Davids Vermögen vorschriftswidrig verwaltet und nicht mündelsicher angelegt war. Davids Nachlass betrug rund 260'000 Franken; etwa zwei Drittel davon waren in Dollars angelegt. Diese lagen auf einem zinslosen Konto. In seinem Schlussbericht vom März 2010 gab der Beistand an, sie seien für 186'000 Franken gewechselt worden.

Dollars auf dem Tiefstand gewechselt

Tatsächlich aber waren die Dollars damals noch nicht umgetauscht worden, obwohl Anita Näf seit dem Tod des Bruders darauf gedrängt hatte. Erst im Mai 2011, als der Dollar fast ein historisches Tief erreicht hatte, konnte das Geld gewechselt werden – vorher hatte die Gemeinde das Konto gesperrt. Nun waren die Dollars nur noch 150'000 Franken wert, also deutlich weniger als vom Beistand behauptet.

Das Verwaltungsgericht Zürich stützte sich jedoch in seinem Urteil vom Januar 2012 auf die fiktiven Zahlen des Beistands und bejahte auch den letzten von fünf Rückerstattungsansprüchen der Gemeinde, weil Anita Näf ja noch immer der gesetzliche Freibetrag von 25'000 Franken verbleiben würde. Tatsächlich kann sich Näf diesen nun wohl abschminken, doch das wird das Bundesgericht entscheiden, wo noch ein Rekurs hängig ist. Auf der sicheren Seite ist dafür der Beistand von David; er kassierte für die Abwicklung des Erbes 45'000 Franken.

Als ob das alles noch nicht genug wäre, erwachsen Anita Näf auch noch Kosten, weil sie ein weiteres Mal eine falsche Information bekam – diesmal von anderer Stelle. Als sie bei einer Friedensrichterin als erster Instanz eine Verantwortlichkeitsklage gegen verschiedene Beteiligte einreichen wollte, erhielt sie den Bescheid, dass nicht diese, sondern das Bezirksgericht Meilen zuständig sei. Dass diese Auskunft falsch war, realisierte Näf erst, nachdem sie die Klage beim Gericht eingereicht und später mangels Geld wieder zurückgezogen hatte. Dennoch waren nun 4000 Franken Gerichtskosten fällig.

Von Davids Vermögen wird nichts mehr übrig bleiben, wohl auch kein Freibetrag. Im Gegenzug sind Anita Näf 40'000 Franken Kosten für Anwälte und Gerichtsauslagen entstanden. Das bittere Fazit: «Ich hätte das Erbe abgelehnt, wenn ich gewusst hätte, was alles auf mich zukommt. Nur wegen der Falschauskunft der Gemeinde Küsnacht habe ich es überhaupt angenommen.»

*Name der Redaktion bekannt