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Erbschaften
Testament anfechten
Wie Sie vorgehen und welche Fristen Sie beachten müssen, wenn Sie ein Testament anfechten wollen.
- Frist: Erfahren Sie, was in einem Testament steht, und verletzt dies Ihre erbrechtlichen Ansprüche, haben Sie ein Jahr Zeit, am letzten Wohnsitz des Verstorbenen eine Ungültigkeitsklage gegen das Testament einzureichen.
- Bedingungen: Ungültig ist ein Testament unter anderem, wenn der Erblasser nicht urteilsfähig war, als er es schrieb. Das müssen Sie beweisen. Sie müssen mit Zeugenaussagen oder ärztlichen Gutachten zeigen, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass der Erblasser bei Verfassen des Testaments nicht recht wusste, was er tat.
- Konsequenz: Wird das Testament für ungültig erklärt, ist ein früheres Testament oder die gesetzliche Erbfolge massgebend (Art. 457–466 ZGB).
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© Beobachter Ausgabe 11 vom 27. Mai 2004 - Alle Rechte vorbehalten



Banktransaktion
Wer grössere Beträge auf Konten verschiebt, muss gegenüber der Bank deklarieren, woher das Geld stammt.