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Erbstreit

Besser mit- statt gegeneinander

Text:
  • Cornelia Döbeli
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
21/03

Wenn Nachlassregelungen vor Gericht ausgetragen werden, kommt das die Beteiligten teuer zu stehen. Billiger und schneller führt eine Mediation zum Ziel.

Erbstreit: Besser mit- statt gegeneinander

Gehts ums Erben, wird betrogen, gemordet, intrigiert – zumindest in Fernsehkrimis und Romanen. Im wirklichen Leben spielt sich das Ganze in der Regel weit weniger dramatisch ab, doch Streitigkeiten sind an der Tagesordnung. Schliesslich ist oft viel Geld im Spiel: In der Schweiz werden jedes Jahr mindestens 50 Milliarden Franken vererbt – das sind rund 7000 Franken pro Kopf.

 

Meist führen zerstrittene Erben den Kampf um den Nachlass über Anwälte. Dabei wäre es in vielen Fällen einfacher, die Auseinandersetzung im Rahmen einer Mediation zu bereinigen. Denn hinter Erbstreitigkeiten verbergen sich praktisch immer ungeklärte Beziehungen und Konflikte innerhalb der Familie. Diese interessieren das Gericht nicht; dennoch können sie die Erbteilung massiv erschweren.

 

Die wichtigste Voraussetzung für ein Mediationsverfahren tönt einfacher, als sie zu erfüllen ist: «Die Erben müssen bereit sein, auf sachlicher Ebene eine zukunftsgerichtete Lösung zu suchen», erklärt der Zürcher Mediator Peter Krepper.

 

Er nennt einen Fall aus seiner Praxis: Drei Geschwister – zwei davon im Ausland wohnhaft – hatten bereits nach dem Tod des Vaters Unstimmigkeiten. Als auch die Mutter starb, flammte der Streit erneut auf. Besonders die älteste Schwester hatte sich von ihren Eltern stets vernachlässigt gefühlt. Nun suchte sie bei ihren Geschwistern nach Anerkennung. Diese aber waren es leid, sich mit ihrer Schwester auseinandersetzen zu müssen – sie wollten einfach eine sachliche und saubere Teilung der Erbschaft. Doch eine gütliche Einigung kam nicht zustande.

 

«Glücklicherweise haben alle drei eingesehen, dass ein gerichtlicher Teilungsprozess sehr aufwendig wäre», sagt Krepper. So trafen sich die Geschwister nach Vorgesprächen mit dem Mediator zu einer Open-End-Sitzung. Das festgelegte Ziel: eine umfassende erbrechtliche Teilung.

 

Nach sieben Stunden war der schriftliche Mediationsvertrag, der den Schlusspunkt jeder erfolgreichen Mediation bildet, aufgesetzt. In den letzten zwei Stunden hatten die Geschwister sogar noch die Möglichkeit, die Konflikte der letzten Jahre miteinander zu besprechen.

 

Die Mediation mit den Vorgesprächen kostete das Trio rund 4000 Franken. Hätte ein Gericht entscheiden müssen, hätten allein dessen Kosten zwischen 3000 und 5000 Franken betragen. Hinzu wären Anwaltshonorare von 10'000 bis 15'000 Franken pro Partei gekommen. Das erstinstanzliche Gerichtsverfahren hätte also gegen 40'000 Franken gekostet – rund zehnmal mehr als die Mediation.

 

Ausserdem war der Konflikt auf diesem Weg innert vier Monaten erledigt. Ein gerichtliches Verfahren hätte – alleine schon, weil zwei Geschwister im Ausland wohnen – ein bis zwei Jahre gedauert.

 

Und doch ist die Mediation kein Allheilmittel, wie Peter Krepper aus eigener Erfahrung weiss: «Sie kommt schnell an ihre Grenzen, wenn die Erben nicht bereit oder in der Lage sind, die emotionalen Aspekte auszublenden, und stattdessen über Schuldfragen diskutieren wollen.» Die Mediation sei weder eine psychologische Beratung noch eine Familientherapie. «Dafür sind Mediatoren nicht geschult.»

 

Nachlassplanung schon zu Lebzeiten

Hingegen kann ein Mediator Eltern und Kinder bei einer sogenannten Nachlassplanung unterstützen: Dies empfiehlt sich, wenn das Eltern-Kind-Verhältnis schon zu Lebzeiten konfliktbeladen und ein Erbstreit praktisch programmiert ist. Auch hier gilt: Alle Beteiligten müssen in der Lage sein, sachlich zu diskutieren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass später ein grosser Teil des Erbes in einem aufwändigen Prozess aufgebraucht wird.

 

Mediation: So geht man vor


  • Kontaktieren Sie möglichst rasch nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin eine Mediationsperson für ein unverbindliches Gespräch. Eine solche Beratung kann auch hilfreich sein, wenn Sie noch nicht mit Ihren Miterben gesprochen haben und nicht wissen, ob diese für eine Mediation zu haben sind.

  • Lassen Sie sich detailliert erläutern, was die Mediation kann (und was nicht), wie sie abläuft und welche Kosten zu erwarten sind.

  • Klären Sie, wie das Mediationsverfahren in Gang kommen soll. Dabei geht es vor allem um die Frage, wer die Miterben kontaktiert: Sie selber, der Mediator oder eine Drittperson?

  • Eine Mediation verläuft reibungsloser, wenn die Erben ihre rechtlichen Ansprüche kennen. Der Mediator macht an sich keine entsprechende Beratung. Lassen Sie sich daher die Rechtslage von einer unentgeltlichen Rechtsberatungsstelle oder vom Beobachter-Beratungszentrum erklären.

 

© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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