Erbteilung

So rechnet sichs

Ausgabe:
8/05

Wie Erbvorbezüge der Geschwister bei der späteren Erbteilung auszugleichen sind.

Erbvorbezüge sind von den Geschwistern bei der späteren Erbteilung wie folgt auszugleichen: Tochter Vreni hat vom Vater 10'000 Franken erhalten, damit sie ihre Schulden abzahlen kann. Ihr Bruder Thomas erhielt nichts.

 

Der Vater hinterlässt bei seinem Tod nach Abzug aller Passiven einen Nettonachlass von 30'000 Franken. Das Teilungsvermögen für Vreni und Thomas beträgt 10'000 Franken Erbvorbezug plus 30'000 Franken Nettonachlass, also 40'000 Franken. Vom Teilungsvermögen erben Vreni und Thomas je 20'000 Franken.

 

Da Vreni schon 10'000 Franken erhalten hat, werden ihr von den 30'000 Franken nur noch 10'000 Franken ausbezahlt. Die restlichen 20'000 Franken erhält Thomas.

© Beobachter Ausgabe 8 vom 14. Apr 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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