Flugzeugabsturz

Wer erbt nun?

Text:
  • Jeannine Burri
Bild:
  • Pixelquelle
Ausgabe:
24/07

Frage: Ich verreise über die Festtage mit meinem Mann und unseren beiden minderjährigen Kindern nach Mosambik. Mal rein theoretisch: Wer würde uns beerben, wenn wir zum Beispiel bei einem Flugzeugabsturz alle ums Leben kämen?

Grundsätzlich beerbt die überlebende die vorverstorbene Person. Dafür reicht es, wenn jemand nachweislich auch nur eine kurze Zeit - sei es auch nur eine Sekunde - länger lebt. Kann aber der Todeszeitpunkt nicht sicher festgestellt werden - zum Beispiel bei einem Flugzeugabsturz -, wird davon ausgegangen, dass der Tod der Personen gleichzeitig eingetreten ist, so dass keine die andere beerben kann. Insbesondere würden Sie und Ihr Ehemann sich dann nicht gegenseitig beerben. Das Gleiche gilt zwischen Ihnen und den Kindern.

Für die Erbfolge jedes Familienmitglieds kommt es dann auf die konkrete Familiensituation an. Gehen wir davon aus, dass Ihre Eltern und der Schwiegervater vorverstorben sind. Es lebt ausser Ihrem einzigen Bruder und der Schwiegermutter niemand mehr. Sofern Sie keine letztwillige Verfügung machen (Testament oder Erbvertrag), gilt für Ihren Nachlass die ge-setzliche Erbfolge: Ihr Bruder erbt alles. Für den Nachlass Ihres Mannes heisst dies, dass seine Mutter alles von ihrem Sohn erbt, da er ja keine Geschwister hat.

Der Nachlass der Kinder geht zu gleichen Teilen an die Seite von Vater und Mutter. Aus Sicht der Kinder erbt die Grossmutter väterlicherseits und der Onkel mütterlicherseits je zur Hälfte.

Da die Kinder minderjährig sind, können sie keine Testamente machen. Sie und Ihr Mann könnten jedoch mit einer letztwilligen Verfügung teilweise in die gesetzliche Erbfolge eingreifen. Da das Gesetz für Geschwister keinen Pflichtteil vorsieht, können Sie in dieser Beziehung frei über Ihren Nachlass verfügen. Die Schwiegermutter jedoch hat in Bezug auf den Nachlass des Sohnes einen Pflichtteil. Dieser umfasst die Hälfte der Erbschaft.

 

Es ist wichtig, dass beim eigenhändigen Testament jeder/jede für sich ein Testament verfasst. Dieses muss von A bis Z von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Will man zusammen etwas regeln, muss ein Erbvertrag beim Notar aufgesetzt werden. Ein gemeinsames Testament des Ehepaars wäre nicht gültig.

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© Beobachter Ausgabe 24 vom 21. Nov 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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