Konkubinat
Kein Recht auf Erbschaft
Frage: Wir leben bereits seit mehr als zehn Jahren im Konkubinat. Beim Tod eines Partners soll der andere dessen ganzes Vermögen bekommen. Nun haben wir gehört, dass Konkubinatspartner nichts erben. Stimmt das?
Richtig ist, dass unser Erbrecht den Konkubinatspartner nicht automatisch zu den Erben zählt. Dazu gehören nur der überlebende Ehegatte, Adoptiv- und Blutsverwandte bis zu den Grosseltern und deren Nachkommen und in letzter Linie der Staat.
Sie können sich aber gegenseitig im Testament als Erben einsetzen. Zu beachten sind die Pflichtteile allfälliger Nachkommen, eines Noch-Ehegatten und der Eltern. Das bedeutet, dass Sie den Lebenspartner nur zum Miterben machen können.
Wer dagegen nur weiter entfernte Verwandte wie Geschwister hat, kann den Partner als Alleinerben einsetzen. Das Testament können Sie ohne behördlichen Segen selber schreiben: Jeder Partner muss aber seine eigene Urkunde abfassen, und zwar handschriftlich von Anfang bis Ende, mit Datum und Unterschrift (ein Muster finden Sie auf HelpOnline).
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© Beobachter Ausgabe 5 vom 04. Mär 2004 - Alle Rechte vorbehalten




