Nachlass

Gemeinsam regeln

Text:
  • Jeannine Burri
Ausgabe:
15/08

Frage: Meine Frau und ich sind beide 80 und machen uns Gedanken über unseren Nachlass. Wir sind uns einig und wollen zu Hause gemeinsam ein möglichst einfaches Testament verfassen. Wie müssen wir dabei vorgehen?

Das schweizerische Recht sieht kein gemeinsames Testament vor. Jeder Erblasser und jede Erblasserin muss ein Testament von Anfang bis Ende selbst verfassen, damit es gültig ist. Und zwar handschriftlich - also nicht etwa mit Schreibmaschine oder Computer - und mit Datum und Unterschrift versehen.

 

Wenn Sie in Absprache miteinander je ein eigenes Testament verfassen, kann ein solches jedoch jederzeit ohne Rücksprache mit dem Partner geändert werden. Wollen Sie als Paar zusammen verbindlich eine Regelung treffen, können Sie einen Erbvertrag erstellen. Dieser muss beim Notar verfasst werden und kann nicht mehr einseitig aufgelöst oder geändert werden.

Die Honorartarife der Notare, die Sie in erbrechtlichen Fragen beraten, sind in den Kantonen sehr unterschiedlich. Es ist also sinnvoll, sich über die Preise zu informieren.


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© Beobachter Ausgabe 15 vom 23. Jul 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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