Testament
Wie verfasst man seinen letzten Willen – und wann?
Nur wenigen ist es egal, was im Todesfall mit ihrer Habe geschieht. Viele schieben eine erbrechtliche Vorsorge dennoch hinaus – oft zu weit. Dabei ist das Erstellen eines Testaments eigentlich ganz einfach.
Jede urteilsfähige Person kann selber ein Testament abfassen – kostenlos. Sie brauchen es nur von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen. Wer eine unleserliche Handschrift hat, kann seinen letzten Willen auch in Druckbuchstaben verfassen.
Keinesfalls dürfen Sie eine andere Person mit der handschriftlichen Abfassung Ihres Testaments beauftragen. Das wäre anfechtbar. Wenn Sie Ihr Testament nicht selber schreiben möchten, können Sie ein öffentlich beurkundetes Testament auf einem Notariat oder bei einer anderen Urkundsperson gegen Gebühr errichten lassen. Eine amtliche Hinterlegung ist in jedem Kanton möglich. Sie können Ihr Testament aber auch selber aufbewahren – bei Ihren Schriften zum Beispiel – oder es einer Vertrauensperson übergeben.
Und wenn Sie es sich später wieder anders überlegen? Das Testament können Sie jederzeit ändern, ergänzen oder vernichten.
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© Beobachter Ausgabe 20 vom 30. Sep 2009 - Alle Rechte vorbehalten

