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Verlustscheine

Können Schulden vererbt werden?

Text:
  • Michael Krampf
Ausgabe:
11/08

Frage: Mein Vater starb vor zwei Jahren. Nun präsentiert mir eine Inkassofirma einen Verlustschein aus dem Jahr 1998. Sie droht mit Betreibung, falls ich nicht zahle. Ich wusste nicht, dass mein Vater Schulden hatte. Muss ich zahlen?

Nein, Sie haben Glück. Zwar verjähren Verlustscheine erst 20 Jahre nach ihrer Ausstellung. Das Gesetz macht jedoch eine Ausnahme, wenn der Schuldner in der Zwischenzeit stirbt und sich die Forderung an die Erben richtet. Solche Verlustscheine verjähren ein Jahr nach dem Tod des Erblassers und können nicht mehr eingefordert werden. Noch vor einem Jahr hätten Sie also als Erbe sogar mit Ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden Ihres Vaters haften müssen.

 

Falls Sie wieder einmal erben und nicht wissen, ob der Erblasser mehr Schulden als Aktiven hinterlassen hat, verlangen Sie besser ein sogenanntes öffentliches Inventar. Die zuständige Behörde führt dabei unter anderem einen Schuldenruf durch. Danach kennen Sie die finanzielle Situation des Verstorbenen und können entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen.


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© Beobachter Ausgabe 11 vom 28. Mai 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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