Aktiengesellschaften können den Gewinn ganz oder teilweise auszahlen. Stimmt die Generalversammlung der Ausschüttung zu, zahlt die Gesellschaft für jede Aktie die Dividende aus. Schweizer AGs müssen 35 Prozent Verrechnungssteuer abziehen und der Steuerverwaltung geben. Der Aktionär erhält sie zurück, wenn er dies in der Steuererklärung deklariert.

Die aufgedruckten Nennwerte aller Aktien ergeben das Aktienkapital der Gesellschaft. Hat eine Firma überschüssiges Kapital, kann sie Aktien über die Börse zurückkaufen und vernichten – oder allen Aktionären einen Teil zurückzahlen. So reduziert sich der Nennwert pro Aktie um die geleistete Zahlung. Für die Aktionäre ist dies steuerfrei. Nach der Reduktion sind immer noch gleich viele Aktien im Umlauf, jedoch mit tieferem Nennwert.

Seit der Unternehmenssteuerreform II können Firmen ihren Aktionären unter gewissen Voraussetzungen zusätzliche steuerfreie Auszahlungen leisten.