• Anzeige:

Anlageberatung

Verlangen Sie ein Protokoll!

Text:
  • Nathalie Garny
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
18/10

Wie kann man beweisen, dass man von der Bank falsch beraten wurde und nur deshalb Geld an der Börse verlor?

Anlageberatung: Verlangen Sie ein Protokoll!

Am Banktermin sind meistens der Bankberater und der Anleger anwesend. Weitere Zeugen gibt es nicht. Die Anlagen bespricht man mündlich. Allenfalls erhält der Bankkunde noch eine Informationsbroschüre über die empfohlenen Produkte. Meistens entscheidet er sich schnell für eine Anlage. Aber hat er die Risiken des Fonds oder des strukturierten Produkts wirklich verstanden, und hat ihn der Bankberater tatsächlich darüber aufgeklärt? Passt die Anlage zu seinem Anlageprofil?

Der Kunde hat nichts schriftlich. Und das ist zu seinem Nachteil. Denn wenn sich bei späteren Verlusten herausstellt, dass der Berater ihn nicht darüber aufgeklärt hat, dass eine ausländische Bank und nicht die eigene dafür geradestehen muss (wie etwa bei der Lehman-Pleite), ist das nicht dokumentiert. Meistens ist das Beratungsgespräch auch schon längere Zeit her, und niemand kann sich an den genauen Wortlaut erinnern. Da man die Bank mit einem Protokoll viel eher in die Pflicht nehmen kann, sollte man beim Banktermin ein solches verlangen.

HelpOnline

Was das Protokoll enthalten soll: Checkliste

Anzeige:

  • Kommentar Formular

© Beobachter Ausgabe 18 vom 01. Sep 2010 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh