Nach dem Urteil des Bundesgerichts liegt nun der Ball bei den Bankkunden. Sie müssen alle Retrozessionen, Kickbacks und Bestandspflegekommissionen von ihrer Bank oder ihrem Vermögensverwalter zurückfordern. Betroffen sind Kunden, die im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats Fonds und strukturierte Produkte im Depot halten.

Banken und Vermögensverwalter müssen nicht aktiv werden. Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, sagt: «Das Bundesgericht hat endlich Klarheit geschaffen, nun müssen die Bankkunden ihr Recht einfordern.» Einen Anwalt kann man sich vorerst sparen. Sein Geld zurückfordern kann man auch mit dem neuen Musterbrief, den die SKS und der Beobachter gratis zur Verfügung stellen.

Das lohnt sich schnell. Retrozessionen belaufen sich im Schnitt auf rund ein Prozent der Anlagesumme, und betroffen sind Gebühren, die in den letzten zehn Jahren geflossen sind. Bei Anlegern, die 100'000 Franken verwalten liessen, geht es also um rund 10'000 Franken; bei grösserem Vermögen um entsprechend mehr.

Keine faulen Tricks mehr

«Nach diesem Urteil gibt es keine Hintertürchen mehr», sagt Stephan Pöhner, Geschäftsleitungsmitglied der AFP Advokatur Fischer & Partner. Die Zeit der faulen Tricks sei abgelaufen. Seiner Meinung nach sind auch jene Banken nicht aus dem Schneider, die in ihren AGB festschreiben liessen, dass verdeckte Zahlungen ihnen zustehen. Ein Kunde könne nur auf etwas verzichten, wenn er einschätzen könne, um welche Beträge es gehe.

Auch die Finanzmarktaufsicht handelt. «Die nun geklärte Rechtslage wird Gegenstand des Aufsichtsdialogs mit den Banken sein», sagt Sprecher Tobias Lux. Das heisst: Verhandelt wird auch, wie die Banken das Urteil in der Praxis umsetzen. Aktiv werden muss auch der Gesetzgeber. Die Bankenaufseher haben schon letzten Februar darauf hingewiesen, im geplanten Finanzdienstleistungsgesetz brauche es «eine klare und umfassende Regelung», wie Banken und Vermögensverwalter mit verdeckten Zahlungen umzugehen haben.

Das Urteil des Bundesgerichts stärkt auch die Position der Versicherten von Pensionskassen. Ihre Pensionskassen können nun sämtliche Zahlungen Dritter einfordern, also auch die Gebühren, die die Banken als «Vertriebsentschädigungen» und «Bestandspflegekommissionen» für sich beanspruchen. Ein wichtiger Punkt, denn: «Gerade bei Vertriebsentschädigungen waren Finanzinstitute bisher zurückhaltend», bestätigt Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip.

Die PK-Verantwortlichen müssen handeln, eine andere Wahl haben sie nicht. Sonst verletzen sie ihre treuhänderische Sorgfaltspflicht und können von den Versicherten auf Vermögensschädigung eingeklagt werden, meint Anwältin Monika Roth.

Rückforderung

Im Folgenden finden Sie drei Musterbriefe zur Rückforderung der Retrozessionen:

Musterbrief 1:
Basisbrief, wenn Sie einen Vermögensverwaltungsvertrag haben.
herunterladen (PDF, 33 Kb)

Musterbrief 2:
Falls Sie keinen Vermögensverwaltungsvertrag haben und Sie von Ihrer Bank bezüglich Anlagen nur beraten worden sind. Dieses Schreiben können Sie auch als Antwort auf eine bereits erfolgte Stellungnahme der Bank verwenden, falls die Bank Sie abgewimmelt hat mit der Begründung, Sie hätten keinen Vermögensverwaltungsvertrag.
herunterladen (PDF, 2,1 Mb)

Musterbrief 3:
Falls Sie einen Vermögensverwaltungsvertrag haben und dieser eine Klausel enthält, wonach Sie auf Retrozessionen pauschal verzichten. Auch diesen Brief können Sie verwenden, wenn Sie von der Bank abgewimmelt worden sind mit der Begründung, Sie hätten im Vertrag auf eine Rückerstattung der Retrozessionen verzichtet.
herunterladen (PDF, 2,9 Mb)