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Hypothek

Haftung nach der Scheidung?

Text:
  • Marcel Weigele
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
14/10

Frage: Ich habe mich soeben von meinem Mann scheiden lassen. Er hat das gemeinsame Haus übernommen. Trotzdem hafte ich immer noch für die Hypothek. Kann ich von der Bank verlangen, dass sie mich aus dem Vertrag entlässt?

Hypothek: Haftung nach der Scheidung?

Anfragen können Sie auf jeden Fall. Doch die Bank wird Sie nicht einfach so gehen lassen.

Solidarhaftung bedeutet, dass beide Schuldner je für die gesamte Hypothek geradestehen müssen. Die Bank kann entscheiden, von wem sie den Kredit und die Zinsen einfordern will. Im Normalfall belastet sie damit das Konto Ihres Exmannes. Ist dort aber nichts zu holen, müssen Sie zahlen und den Betrag von Ihrem Exmann zurückfordern. Für die Bank bedeuten zwei Schuldner mehr Sicherheit als nur ein einziger.

Verständlicherweise wollen Sie nicht für ein Haus haften, das Ihnen nicht mehr gehört. Aufgrund Ihrer Anfrage wird die Bank prüfen, ob sie die Hypothek an Ihren Exmann allein vergeben kann. Im besten Fall schliesst sie mit ihm einen neuen Vertrag ab. Dann haften Sie nicht mehr. Falls er jedoch Unterhaltszahlungen leisten muss und sein verfügbares Einkommen eher knapp ist, wird Ihr Gesuch vermutlich abgelehnt.

Wenn die Bank das tut, sprechen Sie mit Ihrem Exmann darüber. Vielleicht kann er die Hypothek durch einen Erbvorbezug oder mit Hilfe von Vorsorgegeldern so weit reduzieren, dass die Verpflichtungen für ihn allein zahlbar sind. Er kann auch allfällig vorhandene Wertschriften oder Lebensversicherungen, die einen Rückkaufswert aufweisen, als Zusatzsicherheiten der Bank übergeben. Diese erhöhen die Bonität und können die Bank dazu veranlassen, eher einen Kredit an den Mann allein zu vergeben.

Hat Ihr Exmann all diese Möglichkeiten nicht, kommen Sie nur aus dem Hypothekarvertrag heraus, wenn er das Haus verkauft.

Die Bank muss reagieren

Übrigens: Wenn Haus und Hypothek im Scheidungsurteil Ihrem Mann zugesprochen werden, muss die Bank innerhalb eines Jahres nach der Umschreibung im Grundbuch auf der Solidarhaftung bestehen. Tut sie das nicht, sind Sie nicht mehr haftbar. Sie können jedoch davon ausgehen, dass die Bank diese Frist nicht ungenutzt verstreichen lässt.

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© Beobachter Ausgabe 14 vom 08. Jul 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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