Krankenkasse
Ärztenetze: So funktionierts
Wer heute in der Grundversicherung ein Hausarztmodell wählt, kann je nach Variante und Krankenkasse bis zu 25 Prozent der normalen Prämien sparen. Zudem sollen künftig Versicherte ohne Managend-Care mehr Selbstbehalt zahlen müssen.
Grundsätzlich gibt es zwei Modelle von Hausarztversicherungen:
- Variante «light»: Beim sogenannten Listenmodell führen die Krankenkassen eine meist umfangreiche Ärzteliste, dies aber ohne vertragliche Bindung zwischen Arzt und Kasse. Der Versicherte wählt aus diesem Verzeichnis seinen Hausarzt, der die erste Anlaufstelle ist. Will der Patient einen Spezialarzt seiner Wahl konsultieren, muss der Hausarzt zuerst ein Überweisungsformular unterschreiben. Bei diesem Modell beträgt der Prämienrabatt in der Regel 10 Prozent.
- Netzwerk im engeren Sinn: Hier besteht ein verbindlicher Vertrag zwischen einem Ärztenetz oder einer HMO-Praxis und der Krankenkasse. In der Regel übernehmen die Ärzte eine Budgetverantwortung. Der Versicherte verpflichtet sich, immer erst den gewählten Arzt aus dem Netz oder dem HMO zu konsultieren. Dieser Arzt hat den Überblick über die Krankengeschichte und koordiniert – falls erforderlich – die Überweisung an Spezialisten. Wer dieses Modell wählt, profitiert von Prämienrabatten bis zu 25 Prozent.
Je nach Modell und Krankenkasse gibt es unterschiedlich rigorose Auflagen für die Versicherten: In der Regel können Frauen ihre Frauenärztin behalten. Für Routineuntersuchungen braucht es dann keine Überweisung durch den Hausarzt. Bei Operationen hingegen ist eine solche meist nötig. Frei wählbar ist auch der Augenarzt, wobei auch hier bei Operationen der Hausarzt vorab zu konsultieren ist. Auch wer zum Physiotherapeuten, ins Spital oder zur Kur muss, hat sich immer zuerst an den Hausarzt zu wenden.
Was passiert, wenn sich ein Patient nicht an die Regeln hält? Er riskiert, dass die Rechnung nicht bezahlt wird, wenn er sich ohne Zustimmung seines Hausarztes von anderen Ärzten oder Therapeuten behandeln lässt. Je nach Vertrag kann er auch den Rabatt verlieren und auf die normale Grundversicherung zurückgestuft werden. Einige Kassen sind kulanter und zeigen zuerst die gelbe Karte, bevor sie Sanktionen ergreifen.
Ärztenetzwerk: die Kriterien
Gesetzliche Vorschriften für Ärztenetzwerke fehlen noch. Die Regeln stellen die beteiligten Ärzte selbst auf – oder aber die Krankenkassen, die mit dem Netzwerk arbeiten. In Anlehnung an die Definition des Dachverbands der Schweizer Ärztenetzwerke medswiss.net ist ein Ärztenetzwerk wie folgt charakterisiert:
- Ärztebasierung: Netzwerke werden von Leistungserbringern (Haus- und Fachärzten) gebildet und dienen der Gesundheitsversorgung.
- Verbindlichkeit: Die Zusammenarbeit der Ärzte untereinander und mit netzfremden Leistungserbringern und Kostenträgern (Versicherungen) ist vertraglich geregelt.
- Einheitliche Philosophie: Die beteiligten Ärzte handeln auf der Basis von vereinbarten Behandlungsprozessen, unternehmerischen Organisationsstrukturen und einer gemeinsamen Betreuungskultur.
- Care-Management: Gesundheitsleistungen werden so weit wie möglich aus einer Hand gesteuert.
- Bedürfnisorientierung: Die Netzwerkärzte richten sich konsequent auf die Bedürfnisse ihrer Patientinnen und Patienten aus.
- Qualitätsorientierung: Die Beteiligten setzen sich für eine hohe Versorgungsqualität ein.
Weitere Infos
Dachverband der Schweizer Ärztenetzwerke: www.medswiss.net
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© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten







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