Knapp vier Kilogramm wiegt das Buch der Bücher der Krankenversicherer: 4600 Positionen und 10'000 Regeln für die Verrechnung sind im schweizweit einheitlichen Tarifsystem Tarmed vereinigt. Seit gut einem Jahr ist das Werk in Kraft. Doch lesbarer oder verständlicher sind die Rechnungen für die ambulanten Leistungen von Ärzten, Apotheken, Spitälern oder medizinischen Labors deswegen nicht geworden.

Gleichwohl empfiehlt es sich, einen genauen Blick draufzuwerfen: Im Jahr 2003 ergab eine Umfrage des Beobachters, dass die Krankenkassen innert eines Jahres 860 Millionen Franken von Leistungserbringern zurückforderten, die sie zu viel verrechnet hatten. Inzwischen ist dieser Betrag gemäss dem Kassenverband Santésuisse auf über eine Milliarde Franken gestiegen – etwa 140 falsch verrechnete Franken pro versicherte Person und Jahr.

Von solchen Rückforderungen profitieren auch die Versicherten: Erstens steigen die Prämien weniger stark, zweitens sinkt ihre individuelle Kostenbeteiligung. Inzwischen wollen Krankenkassen sogar Anreize schaffen, damit die Mitglieder genau hinschauen. Bei der CSS etwa kann man sich vorstellen, Findigen eine Monatsprämie oder den Selbstbehalt zu erlassen.

Worauf sollen Versicherte achten?
Die Rechnungskontrolle beginnt damit, dass Sie mit dem Arzt oder der Ärztin klären, ob die geplanten Massnahmen (Untersuchungen, Medikamente, Physiotherapie) durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt sind. Zur ärztlichen Aufklärungspflicht gehört zwar auch, auf allfällig ungedeckte Leistungen hinzuweisen, doch dies geschieht nur selten.

Notieren Sie zumindest das Datum und die Dauer der Arztbesuche. Das Gleiche gilt für verordnete Leistungen wie Physiotherapie, Ernährungsberatung oder Logopädie. Bewahren Sie auch Medikamentenpackungen auf.

Rechnungen von Spitälern und Apotheken gehen in der Regel direkt an die Krankenkasse. Verlangen Sie dort jeweils eine Kopie und wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten an die Kasse.

Schicken Sie Arztrechnungen in jedem Fall an Ihre Krankenkasse, auch wenn die Kosten noch zulasten der Jahresfranchise gehen. So kann die Kasse kontrollieren, ob nicht leistungspflichtige Behandlungen verrechnet wurden.

Wenn Sie Ungereimtheiten feststellen oder unsicher sind: Sprechen Sie den Arzt darauf an. Ergibt sich keine Klärung, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Zeigen Sie keine falschen Hemmungen: Sie sind der Auftraggeber des Arztes – bei einem Handwerker würden Sie eine unklare Rechnung auch beanstanden.

Was die kryptischen Codes bedeuten

Vergütungsart«TG» steht für Tiers Garant und meint, dass Sie als versicherte Person die Rechnung bezahlen und der Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen müssen.

Tiers Garant ist in den meisten Kantonen die Standardvergütungsart für Arztrechnungen. Umso wichtiger ist es, genau hinzuschauen oder gleich eine Kopie an die Krankenkasse zu schicken. Im besten Fall erhalten Sie die Rückerstattung – minus Ihre Kostenbeteiligung – so rasch, dass Sie das Geld für die Bezahlung der Arztrechnung verwenden können.

Diagnose
Die Diagnose ist im «Tessiner Code» angegeben. Dieser besteht aus einem Grossbuchstaben und einer Zahl. Der Code beschreibt meist nur ein Organ, einen Körperteil oder ein sehr breit gefasstes Krankheitsbild wie Asthma oder Schlafstörungen. «G1» wie im abgebildeten Beispiel bedeutet «komplikationsloser Infekt».

Die Diskussionen, ob der Code den Datenschutz verletzt, sind Scheingefechte. Die verrechneten Leistungen, besonders Medikamente, liefern den Krankenkassen weit mehr Informationen.

Datumsauflistung
Hier sind alle Daten aufgelistet, an denen sich der Arzt mit dem Patienten befasst hat.

Kontrollieren Sie, ob Sie zu den angegebenen Daten wirklich beim Arzt oder bei einer Therapeutin waren. Aber Achtung: Auch telefonische Konsultationen können verrechnet werden, ebenso Leistungen, die in Ihrer Abwesenheit erbracht wurden (in diesem Beispiel der «nicht formalisierte, mittlere Bericht»).

«Tarif», «Tarifziffer», «Bezugsziffer», «Si» und «St»
Diese Positionen nennen Leistungen und Grundlagen für die Tarife. «001» steht für den Tarmed, «400» für die Spezialitätenliste, in der alle leistungspflichtigen Medikamente erfasst sind. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Tariflisten.

Prüfen Sie, ob das Verrechnete stimmt und ob Zuschläge gerechtfertigt sind (in diesem Fall Notfallpauschale und Zuschlag für Kinder unter sechs Jahren). Besonders genau sollten Sie die Medikamente kontrollieren: Stimmen die Angaben mit dem überein, was auf der Packung steht?

Anzahl
Hier steht, wie oft eine Leistung erbracht wurde.

Am einfachsten zu überprüfen ist die Zahl der Medikamente. Achten Sie auch auf die Dauer der Konsultation: «00.0010» steht für die ersten fünf Minuten, «00.0020» für jede weiteren fünf Minuten und «00.0030» für die letzten fünf. Bei einer 25-minütigen Konsultation steht: einmal «00.0010», dreimal «00.0020», einmal «00.0030».

«TP AL/Preis», «f Al» und «TPW AL»
Hier werden die ärztlichen Leistungen erfasst. Dafür wird die Zahl der Taxpunkte mit dem Wert eines Taxpunktes multipliziert. Während für jede Leistung schweizweit gleich viele Taxpunkte verrechnet werden, unterscheidet sich deren Wert von Kanton zu Kanton: Am höchsten ist er im Jura (98 Rappen), am tiefsten in Graubünden (78 Rappen).

Sowohl die Taxpunkte pro Leistung als auch die Taxpunktwerte sind übers Internet einsehbar, doch das Regelwerk ist kompliziert. Leichter lassen sich die Medikamentenpreise überprüfen: Die Spezialitätenliste findet sich unter www.galinfo.net

«TP TL», «f Tl» und «TPW TL»
Hier wird der technische Teil der Leistungen verrechnet. Damit sind alle betrieblichen Kosten der Praxis gemeint (Personal, Miete, Strom, Reinigung).

Prüfen Sie, ob der Taxpunktwert (TPW) gleich hoch ist wie bei der ärztlichen Leistung.

«A», «V», «P» und «M»
Wichtig ist hier die Spalte «P». Eine 0 an dieser Stelle bedeutet, dass die obligatorische Grundversicherung die Kosten übernehmen muss; eine 1 dagegen markiert eine Nicht-Pflichtleistung.

PFL (Pflichtleistungen)
Hier sind alle verrechneten Leistungen zusammengefasst und nach Leistungsarten gruppiert. Die Abkürzung «MiGel» steht für die Liste der Mittel und Gegenstände, die für Untersuchungen und Behandlungen nötig sind; die Liste reicht von der Inkontinenzeinlage für 90 Rappen pro Stück bis zum 21'000-fränkigen Beatmungsgerät.