Im Juli 2014 hört Kurt Fröhlich* den schrecklichen Satz: «Sie haben Krebs.» Der 63-Jährige ist bei der Krankenkasse Atupri im Modell Telfirst versichert – bevor man zum Arzt geht, muss man anrufen. Er ruft vertragskonform beim Gesundheitszentrum Medgate an, um die Erlaubnis für die genaue Diagnose und die Behandlung seiner Krankheit einzuholen. In den folgenden Monaten unterzieht er sich mehreren Bestrahlungen und weiteren nötigen Behandlungen. Die Kasse zahlt anstandslos.

Diagnose ja - Behandlung nein?

Erst nachdem er im Herbst 2015 wegen einer Sehnenscheidenentzündung am Zeigfinger bei Medgate angerufen hat, merkt die Kasse, dass Fröhlich Behandlungen seiner Krebserkrankung ohne weitere Anrufe hat vornehmen lassen. Acht Tage später erhält er von Atupri ohne Vorwarnung eine Verfügung: Man werde ihn per 1. Januar 2016 aus dem Telfirst-Programm in die teurere allgemeine Grundversicherung umteilen. Begründung: Er hätte sich nach einem «Behandlungsfenster» wieder bei Medgate melden müssen.

«Ich war baff. Ich hatte mich ja den Vertragsbedingungen entsprechend zuerst bei Telfirst gemeldet», sagt Fröhlich. Zudem habe ihm die Kasse nie mitgeteilt, dass er sich wegen derselben Erkrankung wieder melden müsse. «Ich wäre nicht im Traum auf den Gedanken gekommen, dass Medgate zwar die Diagnose einer Krebserkrankung gutheisst, nicht aber deren Behandlung.»

Atupri lehnt die Einsprache ab

Andere Kassen, etwa Helsana, sehen es ähnlich wie Fröhlich: «Bei Krebserkrankungen macht es keinen Sinn, dass der Patient immer wieder anrufen muss. Es gibt dann eine Dauerüberweisung», sagt ein Helsana-Sprecher.

Kurt Fröhlich wehrte sich fristgerecht gegen die Verfügung, doch Atupri liess die Einsprache nicht gelten – wieder unter Berufung auf das Behandlungsfenster. Fröhlich, von Beruf Richter, will die Umteilung nicht auf sich sitzen lassen. Er glaubt, Atupri wolle so teure Patienten loswerden, und hat deshalb beim Sozialversicherungsgericht eine Beschwerde eingereicht. «Ich möchte ein Präzedenzurteil erwirken – auch für all jene, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können.»

* Name geändert