Beim letzten Krankenbesuch verspricht der Anwalt seinem Klienten, er werde für Gerechtigkeit sorgen. Keine Woche später ist der Klient tot, gestorben an Darmkrebs. Es ist der 20. Januar 2011. Das Versprechen, das der Zuger Anwalt Matthias Camenzind seinem Klienten Heinz Dopler abgegeben hat, lässt ihn seither nicht mehr los.

Schon im Dezember 2010 hat er die Groupe Mutuel aufgefordert, ausstehende Taggelder für den kranken Koch zu zahlen. Im Januar 2011 fasst er nach, wiederum mit Einschreiben. Die Versicherung lässt den Anwalt erneut ins Leere laufen. Bis heute hat er keine Antwort erhalten. «Es gab bei diesem Fall mehrere Rechtsvertreter, was eine gewisse Konfusion auslöste», so die Begründung von Groupe-Mutuel-Sprecher Yves Seydoux. Auch sei der Fall für die Versicherung «schlussendlich klar» gewesen.

Als Heinz Dopler im November 2008 im Restaurant Beaver Creek in Rothenthurm SZ eine Stelle als Koch antritt, glaubt er, gegen jede Krankheit versichert zu sein. Sein Arbeitgeber hat für alle Angestellten eine sogenannte Kollektiv-Taggeldversicherung abgeschlossen. Im darauffolgenden Juni muss Dopler deshalb Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Damit scheint die Sache erledigt zu sein.

Ein halbes Jahr nachdem Dopler den Fragebogen der Groupe Mutuel zugeschickt hat, will er sich eine Hämorrhoide wegschneiden lassen. Der Hausarzt überweist ihn zur Abklärung ins Spital. Dort entpuppt sich die scheinbar harmlose Hämorrhoide als bösartiger Krebs. Drei Monate nach dieser Diagnose, im März 2010, meldet sich die Groupe Mutuel, die sich inzwischen bei den Ärzten informiert hat. Sie habe seinen Antrag geprüft und nehme ihn auf, allerdings mit einem Vorbehalt: Ausdrücklich ausgeschlossen sei – Enddarmkrebs.

Zu diesem Zeitpunkt kann Dopler wegen genau dieses Leidens schon seit drei Monaten nicht mehr arbeiten. Er verliert die Stelle, Groupe Mutuel zahlt nicht, er muss zur Sozialhilfe. Sein letztes Lebensjahr fristet er auf dem Existenzminimum.

Als sähe der Patient in die Zukunft

Die Groupe Mutuel vertritt den Standpunkt, Heinz Dopler habe beim Ausfüllen des Fragebogens gewusst, dass er Krebs hatte – also ein halbes Jahr vor der Diagnose. Die Versicherung stützt sich auf den Bericht eines behandelnden Spitalarztes, in dem dieser bestätige, der Krebs habe schon bestanden, als der Koch im Juni 2009 den Fragebogen ausgefüllt habe. Den Bericht hält sie unter Verschluss – aus Datenschutzgründen.

Recherchen des Beobachters zeigen, dass Dopler damals nicht vom Krebs wusste. Er sucht im November 2009 Hausarzt Martin Huber auf. «Heinz Dopler war nicht in der Lage, vor dem 13. November 2009 von einem Darmausgangskarzinom zu wissen», schreibt der Arzt jetzt dem Beobachter. Er hat den Patienten ins Spital überwiesen. Dort stellen die Mediziner zum ersten Mal die Krebsdiagnose – notabene ein halbes Jahr nachdem Dopler den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt hat. Dies bestätigen die an der Behandlung beteiligten Kantonsspitäler Luzern und Zug.

Allerdings stösst der Zuger Spitaldirektor Matthias Winistörfer auf einen Tippfehler in einem der Arztberichte. Als Datum der Erstdiagnose steht dort «2/09» statt «12/09», Februar statt Dezember 2009. Das wäre vor dem Ausfüllen des Fragebogens gewesen. Doch spätestens bei einer Überprüfung hätte der Verschreiber auffallen müssen. Die Überweisung des Hausarztes, die aufwendigen Abklärungen, ein mehrtägiger Spitalaufenthalt: All dies datiert in den Berichten vom Dezember 2009.

Aufgrund der Faktenlage scheint es, dass Anwalt Matthias Camenzind das Versprechen einlösen kann, das er an Heinz Doplers Totenbett gegeben hat. Und die Groupe Mutuel wird nicht darum herumkommen, Camenzinds Briefe irgendwann doch noch zu beantworten.