Grundversicherung
Kann ich die Kasse nicht wechseln?
Auf Ende 2009 habe ich die Grundversicherung fristgerecht gekündigt. Die Krankenkasse sagt nun, ich würde nicht «entlassen», weil noch eine Rechnung vom Dezember offen sei. Was soll das?
Es ist zwar schon so, dass man bei noch ausstehenden Prämien und nicht bezahlten Kostenbeteiligungen die Grundversicherung grundsätzlich nicht wechseln kann. Ihre Krankenkasse handelt aber in der irrigen Annahme, dass jeder Ausstand eine gültige Kündigung verhindert. Dem ist jedoch nicht so.
Damit die Krankenkasse die Kündigung in solchen Fällen ablehnen kann, muss sie vielmehr rechtzeitig eine schriftliche Mahnung geschickt und auf die ausstehenden Beträge aufmerksam gemacht haben. Rechtzeitig heisst in diesem Fall: Die Mahnung muss bis Ende November erfolgt sein.
Später eintreffende Rechnungen oder Mahnungen stehen einem Kassenwechsel nicht entgegen. Da Ihnen die Rechnung erst im Dezember zugestellt wurde, muss die Krankenkasse Ihre Kündigung ganz eindeutig akzeptieren – und Sie per Ende 2009 ziehen lassen.
Anzeige:
© Beobachter Ausgabe 4 vom 17. Feb 2010 - Alle Rechte vorbehalten





