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Grundversicherung

Rechnen Sie genau!

Text:
  • Walter Aeschimann
Bild:
  • stihl024, www.pixelio.de
Ausgabe:
21/09

Bin ich zufrieden mit meiner Krankenkasse? Was muss ich machen, wenn ich die Versicherung wechseln will? Oder soll ich die Franchise erhöhen? Wer blind entscheidet, kann sich beim Sparen auch Nachteile einhandeln.

Rechnen Sie genau!

Was in den USA zu heftigen Gehässigkeiten führt, hat die Schweiz seit dem 1. Januar 1996: eine obligatorische Krankenversicherung für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Leistungen der Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und sollten – prinzipiell – bei allen Krankenkassen gleich sein. Faktisch gibt es einen gewissen Ermessensspielraum, der zu leichten Unterschieden in den Leistungen führen kann. Auch müssen die Kassen in ihrem Tätigkeitsgebiet jeden Antragsteller, der den Beitritt wünscht, in ihre Grundversicherung aufnehmen – selbst wenn der Antragsteller krank ist oder sich in einer laufenden medizinischen Behandlung befindet. «Volle Freizügigkeit» heisst das in der Versicherungssprache.

Allerdings haben die Entwicklungen in der Medizin und die Demographie (die Menschen werden immer älter) zu einem stetigen Kostenanstieg geführt, der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziert werden muss. Die Prämien steigen von Jahr zu Jahr – per 2010 werden sie für Erwachsene um durchschnittlich 8,7, für Jugendliche sogar um 13,7 Prozent erhöht. Für immer mehr Menschen und vor allem auch für junge Familien werden die Prämien zu einer schweren Belastung. Zusätzlich zur Prämie müssen die Versicherten auch für Arzt, Spital oder Medikamente einen Kostenanteil selber übernehmen: Franchise plus Selbstbehalt.

Welche Franchise ist optimal?

Die Franchise kann freiwillig erhöht werden, um in den Genuss eines Prämienrabatts zu kommen. Die Mehrheit der Versicherten (statistisch über 70 Prozent) verursacht nicht mehr als 300 Franken Gesundheitskosten pro Jahr (Arztbesuch, Medikamente). Als optimal abgestimmte Franchise wird von Fachleuten deshalb 1500 Franken empfohlen. Sie können – gegenwärtig noch – Ihre jährliche Franchise unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand jedes Jahr ändern. Allerdings hat der Nationalrat im Herbst entschieden, die Vertragsdauer für die Wahlfranchise zu verlängern – und es wird erwartet, dass der Ständerat dem zustimmen wird.

Unabhängig von der Franchise müssen die Versicherten bei jeder Leistungsbeanspruchung (Arzt, Spital, Medikamente) zusätzlich den Selbstbehalt übernehmen. Im Gegensatz zur Franchise ist dieser Betrag nicht wählbar. Berechnet wird der Selbstbehalt wie folgt: zehn Prozent der Gesundheitskosten minus Franchise. Sobald die Gesundheitskosten den Betrag der Franchise erreicht haben, übernimmt der Versicherte einen Selbstbehalt von zehn Prozent bis zu einem Betrag von maximal 700 Franken (Kinder: 350). Sind mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Krankenkasse versichert, ist der Selbstbehalt für alle Kinder zusammen auf 700 Franken beschränkt. Der Selbstbehalt kommt also erst zur Anwendung, wenn die Franchise aufgebraucht ist.

SPAREN, INDEM MAN DIE KASSE WECHSELT?
Die hohe Belastung durch die Gesundheitskosten ist mittlerweile zu einem permanenten Ärgernis geworden. Und für die Versicherten ist es sinnvoll, nach Sparmöglichkeiten zu suchen. Das Naheliegendste ist, jedes Jahr zur billigsten Kasse zu wechseln. Doch bevor Sie die Kasse wechseln, sollten Sie sich diesen Sparschritt gut überlegen – er bringt nämlich nicht nur Vorteile.

  • Billige Kassen sind unter anderem billig, weil ihre Dienstleistung nicht immer kundenfreundlich ist.
  • Bei umstrittenen oder zweifelhaften Leistungen entscheiden sie nicht selten zu ihren eigenen Gunsten, verweigern Leistungen oder schränken diese ein. Das bedeutet allerdings nicht, dass teure Kassen unbesehen alles zahlen.
  • Ein Wechsel trägt Ihnen und den beteiligten Kassen beträchtlichen administrativen Aufwand ein, vor allem wenn Sie die Zusatzversicherungen bei der bisherigen Kasse belassen möchten.


Wenn Sie sich trotz allem entschieden haben, einer günstigeren Kasse beizutreten, müssen Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen und sich bei einer neuen anmelden. Sie müssen unbedingt die Fristen und Termine einhalten (siehe Kasten «Fristen einhalten» weiter unten). Doch auch wenn Sie nun der billigsten Krankenkasse beigetreten sind, gibt es im Detail noch einiges an Optimierungspotential:

  • Tipp 1: Wählen Sie ein Hausarzt- oder ein HMO-Modell. Die Prämien sind bei gleichem Leistungsumfang bis zu 25 Prozent tiefer als jene der Standard-Grundversicherung. Andere Alternativen sind das Listen- und das Telmed-Modell (siehe Artikel zum Thema: «Managed Care: Prämienrabatt dank ärztlichem Gesundheitsmanager»).
  • Tipp 2: Suchen Sie die optimale Franchise. Allerdings wird auf 2010 der Prämienrabatt gesenkt, womit das Sparpotential nicht mehr so attraktiv ist wie bisher.
  • Tipp 3: Sie können gemäss Krankenversicherungsgesetz die Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse abschliessen als die Zusatzversicherung.
  • Tipp 4: Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert und kann die Krankenversicherung bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt je nach Krankenkasse zu einem Prämienrabatt von maximal sieben Prozent. Sobald Sie nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse melden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist von der Suva gegen Unfall versichert.
  • Tipp 5: Versicherte, die an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst leisten, können die Grundversicherung gegen einen entsprechenden Nachweis während der Dienstzeit sistieren. Der Nachweis muss nach dem Dienst bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Versicherten erhalten dann eine Rückerstattung.


Allgemeine Regeln, wie man sich versichern soll, gibt es nicht. Aber es lohnt sich, die Angebote gut zu studieren und die Kosten zu vergleichen. Der Beobachter hat Ihnen im Internet einen Prämienrechner bereitgestellt. Für einen elektronischen Prämienvergleich können Sie auch das Angebot des Bundesamts für Gesundheit nutzen, wo Sie die Prämien für die Grundversicherung der Krankenkassen in Ihrer Region vergleichen können. Auch die Prämien für HMO-Modelle, Hausarzt- und weitere Versicherungsmodelle sind darin enthalten. Vergleichsmöglichkeiten bietet auch der Internetdienstleister Comparis.

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Fristen einhalten!

Die Prämien für das kommende Jahr werden jeweils im Oktober bekanntgegeben. Das gibt den Versicherten die Möglichkeit, rechtzeitig die Kasse zu wechseln.

  • Kündigung der Grundversicherung beim Wechsel zu einer neuen Krankenkasse: immer auf Ende eines Kalenderjahres mit eingeschriebenem Brief, der bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Versicherung eintreffen muss.
  • Kündigung per 30. Juni: nur möglich für Versicherte mit Standard-Grundversicherung (keine alternativen Versicherungsmodelle wie Hausarzt, HMO oder Telmed) und Franchise 300 Franken (Kinder: 0 Franken); mit eingeschriebenem Brief bis zum letzten Arbeitstag im März.
  • Ausstehende Monatsprämien können dazu führen, dass ein Kassenwechsel verweigert wird.
  • Senkung der Franchise: in diesem Herbst noch möglich auf den Beginn des Kalenderjahres, schriftliche Mitteilung an die Kasse bis zum letzten Arbeitstag im November. In den kommenden Jahren wird die Vertragsdauer wohl auf zwei oder drei Jahre festgelegt.
  • Erhöhung der Franchise: möglich auf den Beginn eines Kalenderjahres; schriftliche Mitteilung an die Kasse bis zum letzten Arbeitstag im Dezember (Feiertage beachten).

Musterbriefe

Ausschluss Unfall (Word-Dokument 23 kb)
Änderung Franchise (Word-Dokument 31 kb)
Änderung Versicherungsmodell (Word-Dokument 24 kb)
Kündigung Grundversicherung (Word-Dokument 23 kb)
Anmeldung Grundversicherung (Word-Dokument 24 kb)

 

Prämienverbilligung ist kantonal geregelt

Rund ein Drittel der Versicherten erhält eine Prämienverbilligung. Diese hängt von Einkommen, Vermögen und familiärer Situation ab. Der Betrag variiert zwischen einigen Franken und dem gesamten Prämienbetrag. Die Prämienverbilligung ist kantonal geregelt. Es existieren deshalb viele unterschiedliche Modelle.

Im Allgemeinen wird die Prämie von Personen, die eine Zusatzrente AHV/IV oder Sozialhilfe beziehen, in allen Kantonen gänzlich übernommen, sofern diese die kantonale Referenzprämie nicht übersteigt. Ob Sie Anspruch auf eine Prämienreduktion haben, können Sie einfach und kostenlos bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnkantons erfahren. Auch die Krankenkassen können Ihnen darüber Auskunft geben.

Prämienvergleich und weitere Infos

Allgemeines zu Prämien und Grundversicherung: www.praemien.admin.chwww.vzonline.ch

© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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