Martina Keller (Name geändert) plagten starke Schmerzen im Rücken. Doch der Arzt in der Notaufnahme des Kantonsspitals Bruderholz in Bottmingen BL erklärte, er könne ihr kein Halbprivatzimmer zuteilen – die Krankenkasse habe die Kostengutsprache verweigert. Keller, schon seit Jahrzehnten bei der Swica versichert, fragte nach. «Ein Irrtum», erklärte ihr ein Mitarbeiter und gab die Leistungen frei.

Rauswurf am Freitagabend

Zwei Tage hatte Keller im Spital gelegen, als es erneut hiess: Kostengutsprache verweigert. Eigentlich sollte die 55-Jährige nach Abschluss der Akutbehandlung im selben Spital rehabilitiert werden. Doch die Swica bearbeitete das Gesuch nicht – Keller schulde ihr Geld. Am Freitag, kurz nach 17 Uhr, stand Kellers Ärztin am Krankenbett und sagte, man müsse sie nach Hause schicken. «Natürlich waren zu der Zeit weder Spitalverwaltung noch Versicherung erreichbar, um das Missverständnis zu klären», sagt Keller. Beat Ritter, Chefarzt der Klinik Rehabilitation/Akutgeriatrie, zum Vorgehen: «Wir sind dazu gezwungen, Patienten zu informieren, dass die Krankenkasse ihren Aufenthalt nicht bezahlt. Ansonsten kann das Spital bald schliessen.»

Als Keller ihren Anwalt einschaltete, behielt das Spital die Patientin trotz unsicherer Finanzierung bis Montag. «Dann sagte eine Swica-Mitarbeiterin, seit März 2012 gebe es eine Differenz. Die habe man nun gestrichen», so Keller. Sie hatte statt Fr. 535.75 nur 535 Franken eingezahlt, schuldete der Kasse also 75 Rappen.

Da die Swica Kleinstbeträge üblicherweise nicht einfordert, wusste Keller bis zur Notaufnahme gar nicht, dass sämtliche Leistungen der Zusatzversicherung gesperrt waren. Die Swica hatte die Prämien stets kassiert. Eine Sperre sei kein Vertragsrücktritt, habe man ihr gesagt, so Keller. «Erst als sich der Regionaldirektor der Sache annahm, gings voran.»

Es sei ein Fehler im System gewesen, sagt Swica-Mediensprecher Tobias Nussbaum, man habe den Arbeitsprozess nun technisch angepasst.