Ja, die Krankenkasse darf Sie völlig legal abweisen, da es sich nicht um eine obligatorische Versicherung handelt. Die Kasse hat kein Interesse, Sie zu versichern, da eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass Sie wegen Ihres früheren Leidens die Versicherung in Anspruch nehmen. Sie sind als Vertragspartnerin schlicht nicht attraktiv für die Kasse.

Trotzdem sollten Sie nicht aufgeben. Stellen Sie Aufnahmegesuche auch an andere Kassen. Nicht alle haben die gleichen Prüfungskriterien. Versuchen Sie es auch nochmals bei der Leitung des Kundendienstes der Kasse, die Sie abgelehnt hat. Ihr Hausarzt könnte schriftlich bestätigen, wie lange Sie bereits migränefrei sind. Sie könnten auch das Gesuch stellen, dass man Sie mit einem Gesundheitsvorbehalt aufnimmt. Das heisst: Sie sind dann zwar versichert, die Krankenkasse übernimmt aber keine Kosten, die im Zusammenhang mit Migräne anfallen.

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Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Abonnenten erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.