Leider ist es nicht so einfach, eventuell brauchen Sie diese Zusatzversicherung noch.

Darum geht es: Die bis Ende 2011 gültige freie Spitalwahl wurde für 2012 erweitert. Jeder Kanton erstellt eine Liste öffentlicher und privater Spitäler, unter denen man für Behandlungen in der allgemeinen Abteilung frei wählen kann.

Zugleich kam die Abrechnung nach Fallpauschalen: Vereinfacht gesagt kostet damit zum Beispiel jede Blinddarmoperation gleich viel – unabhängig davon, wie lange der Spitalaufenthalt dauert.

Die effektive Höhe der Spitalrechnung hängt jedoch immer noch vom kantonalen Spitaltarif ab. Daher muss man bei freiwilligen ausserkantonalen Behandlungen allfällige Mehrkosten selber bezahlen.

Notfälle oder medizinisch notwendige ausserkantonale Behandlungen sind weiter durch die Grundversicherung gedeckt.

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Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Abonnenten erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.