Krankenversicherung

In die RS ohne Krankenkasse?

Text:
  • Laurence Eigenmann
Ausgabe:
3/10

Frage: Mein Sohn muss bald in die Rekrutenschule. Ich habe gehört, dass er in dieser Zeit für die Grundversicherung der Krankenkasse keine Prämien zahlen muss. Stimmt das?

Ja, das ist korrekt. Wer an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst leistet, ist über die Militärversicherung abgesichert. Deshalb kann die Deckung bei der Krankenkasse während der Zeit in der Rekrutenschule sistiert werden.

Um während des Dienstes keine Prämien zahlen zu müssen, muss Ihr Sohn die Krankenkasse aber mindestens acht Wochen vor Beginn der Rekrutenschule informieren. Dazu muss er der Kasse eine Kopie des Marschbefehls zusenden. Beim Einrücken ins Militär wird er eine Bestätigung über den Dienst bei der Armee erhalten, die er ebenfalls der Krankenkasse zuschicken muss.

Falls Ihr Sohn die Meldung vergessen oder zu spät einreichen sollte, ist nicht ­alles verloren: Er wird die Krankenkassenprämien zunächst bezahlen müssen, aber die Zahlungen werden ihm später ent­weder zurückerstattet oder an künftige Prämien angerechnet.

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 04. Feb 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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