Einfach ausgedrückt, sind Generika Kopien von Medikamenten, die sich seit Jahren bewährt haben. Sie werden auch Nachahmerprodukte oder Nachfolgeprodukte genannt, weil sie den Originalpräparaten auf den Markt folgen, wenn deren Patentschutz abläuft. Das Generikum enthält den gleichen Wirkstoff – oder die gleiche Wirkstoffkombination – wie das Originalpräparat.

Generika wirken prinzipiell genau gleich gut wie die Originalpräparate, sofern sie in der gleichen Dosierung verabreicht werden. Unterschiede liegen allenfalls in den Hilfsstoffen (Salze, Zucker, Farbstoffe) und in der Darreichungsform (Kapseln, Zäpfchen, Brausetabletten). Generika müssen auch dieselben Qualitätsanforderungen erfüllen wie die Originalpräparate. Denn Qualität und Sicherheit der Generika werden vom schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic überwacht, das für die Zulassung aller Medikamente in der Schweiz zuständig ist.

In vielen Bereichen der Medizin stehen heute Generika zur Verfügung. Für Patientinnen und Patienten haben sie den Vorteil, dass sie um einiges günstiger sind als die Originale. Und weil der Patient auf jedes von der Kasse bezahlte Präparat zehn Prozent Selbstbehalt übernehmen muss, kann die Einsparung durchaus lohnend sein.

Zudem gilt, dass Patientinnen und Patienten 20 Prozent Selbstbehalt übernehmen müssen, wenn der Spezialitäten-Listen-Preis den durchschnittlichen Preis des günstigen Drittels aller Arzneimittel um 20 Prozent übersteigt.

Diese «Strafe» soll einen Anreiz schaffen, die günstigstmögliche Behandlung durchzusetzen. Dass die Konsumentinnen und Konsumenten darauf reagiert haben, zeigen die Zahlen des Generikaabsatzes im Jahr 2006, als die Verkäufe von 13 auf 19 Prozent anstiegen.

Die Patientinnen und Patienten können heute von einer grossen Anzahl von Generika profitieren. Darunter sind rezeptfreie Medikamente zur Selbstbehandlung wie auch rezeptpflichtige. Im Bereich der Medikamente, die via Grundversicherung von den Krankenkassen vergütet werden, ist der Anteil der Generika in den letzten Jahren immer grösser geworden. Im Jahr 2008 betrug der Marktanteil von Generika im Bereich der kassenpflichtigen Medikamente beinahe 20 Prozent. Im Jahr 1997 waren es erst sechs Prozent. Gemäss dem schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse war diese Steigerung nur möglich dank den gezielten finanziellen Anreizen. Zudem haben auch die Apotheken «in den letzten Jahren sehr viel Arbeit geleistet, um die Patienten von den Vorteilen der Generika zu überzeugen. 

Tatsächlich gehört die Substitution, also der Ersatz eines Originalpräparats durch ein Generikum, zu den Kompetenzen des Apothekers. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) räumt ihm das Recht und die Pflicht ein, den Patienten auf mögliche Optimierungen hinzuweisen und die nötigen Anpassungen beratend zu begleiten. Apotheker können Originalarzneimittel, die auf der Spezialitätenliste stehen und damit kassenpflichtig sind, in eigener Regie durch günstigere Generika ersetzen. Das Substitutionsrecht gilt auch für den Ersatz eines Generikums durch ein anderes. Einzig wenn ein Arzt ausdrücklich die Abgabe des Originals verlangt, ist das Substitutionsrecht ausser Kraft gesetzt. 

Generika in der Therapie

Generika sind keine Nischenprodukte, die allenfalls in Randgebieten der Medizin angewendet werden können. Es gibt heute qualitativ hochwertige Generika zur Behandlung vieler Krankheiten. Beispiele sind: 

Aus Eigeninteresse sollten Patientinnen und Patienten darum von sich aus aktiv werden und in der Arztpraxis gezielt nach Generika fragen. Denn obwohl auch Ärztinnen und Ärzte «angehalten» sind, wenn immer möglich das günstigste Medikament zu verschreiben, geht das mitunter in der Praxis unter. Als Patient kann man dem durchaus begegnen. Doch manche Patienten bekunden Mühe damit, denn sie befürchten, den Fachleuten ins Handwerk zu pfuschen oder ihre Autorität in Frage zu stellen. Doch die Bitte um ein Generikum ist kein Misstrauensvotum. Im Gegenteil: Sie zeigen damit, dass Sie etwas gegen die stetig steigenden Gesundheitskosten tun wollen.

So attraktiv Generika sind, es gibt auch Grenzen beim Einsatz – vor allem dann, wenn ein Patient von einem Originalpräparat auf ein Generikum umstellen soll. In folgenden Fällen ist die Umstellung nicht sinnvoll oder unangebracht:

  • Bei bekannten Allergien, Intoleranzen oder Unverträglichkeiten gegen den Wirkstoff des Originals ist ein Wechsel auf ein Generikum wenig sinnvoll.

  • Bei Intoleranzen oder Unverträglichkeiten gegen einen Hilfsstoff des Generikums ist ein Wechsel nicht möglich.

  • Bei psychisch kranken Menschen kann die Umstellung auf ein Generikum mit Schwierigkeiten verbunden sein. Sie reagieren oft empfindlich auf Änderungen und geben nach einer Umstellung oft mehr oder neue Nebenwirkungen an.

  • Ältere Patienten, die viele Medikamente einnehmen müssen, bekunden oft Mühe mit einer Umstellung. Die andere Farbe oder Darreichungsform führt zu Unsicherheiten. Es besteht zudem die Gefahr, dass sie aus Versehen sowohl das Original als auch das Generikum und damit die doppelte Dosis einnehmen.

Auch wenn ein Patient bereits viele Medikamente einnimmt und die Therapie aufgrund des Krankheitsbilds häufig umgestellt wird, ist ein Wechsel nicht unbedingt angebracht: Das kann zu einem Einbruch der Therapietreue oder zu Verwechslungen führen. Und es gibt auch Patienten, die sich mit ihrem bisherigen Medikament so sehr identifizieren, dass sie Generika gar nicht akzeptieren.

Besondere Sorgfalt ist auch bei Medikamenten mit einer engen therapeutischen Breite angebracht, wissen Ärzte und Apotheker, etwa bei Mitteln gegen Herzrhythmusstörungen, zur Blutverdünnung und zur Behandlung von Epilepsie. Bereits kleine Veränderungen der Wirkstoffmengen können massive Folgen haben (beim Originalprodukt wie beim Generikum). Es ist also ganz entscheidend, dass die Dosis des Wirkstoffs – 100 Milligramm beispielsweise – exakt auf den Patienten eingestellt ist und beim Wechsel auf ein Generikum beibehalten wird. Allerdings ist der Spielraum bei den meisten Medikamenten so gross, dass eine Umstellung auf das Generikum nach Kundenwunsch in der Apotheke ohne Rücksprache mit dem Arzt kein Problem ist. Bei einer Dauertherapie dagegen solle der Arzt über den Namen des Generikums informiert werden.

In der Verantwortung des Arztes liegt es, in allen besonderen Fällen die Entscheidung zu treffen: Wenn ein Patient «aus medizinischen Gründen» ausdrücklich ein Original verwenden soll, vermerkt er dies auf dem Rezept mit der Formel «aus medizinischen Gründen nicht substituieren». Das sagt dem Personal in der Apotheke, dass kein Generikum empfohlen werden muss. Und die Kasse weiss bei der Abrechnung, dass nicht 20, sondern nur der normale Selbstbehalt von zehn Prozent zu belasten ist.

Aber auch in diesem Fall gilt: Fragen Sie Ihren Arzt, warum er auf einem Originalpräparat besteht. Und scheuen Sie sich auch nicht, mit einer andern Fachperson darüber zu reden.

Fragen Sie – und informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Nicht nur Ärzte und Apotheker stehen in der Pflicht, in der Therapie wenn immer möglich Generika einzusetzen – auch die Patientinnen und Patienten sollen ihren Beitrag leisten und mitreden.

Die «Motivation» wird über das Portemonnaie gesteuert: Die Patienten sollen sich möglichst Generika verschreiben lassen. Denn für die Originalpräparate bezahlen sie zehn Prozent mehr Selbstbehalt, wenn ein Generikum existiert. Sie sind darum auf Information angewiesen, erhältlich etwa im Internet – und noch besser in Gespräch.

  • Sprechen Sie in der Arztpraxis über Generika. Lassen Sie sich alles erklären, was Sie nicht verstehen.

  • Informieren Sie sich in der Apotheke über Generika. Dort finden Sie auch Broschüren zum Thema (die meistens von Pharmafirmen aufgelegt werden).

  • Viele Kassen bieten auf der Homepage Datenbanken an, die über Generika und das Sparpotential informieren.

  • Fragen Sie bei Ihrer eigenen Krankenkasse nach dieser Dienstleistung. 


Sich über Generika zu informieren ist das eine, das richtige Generikum zu finden ist das andere. Denn für ein Originalpräparat stehen oft mehrere Generika zur Wahl. Und bei der Verschreibung gilt wie bei den Originalen, dass der Arzt Verträglichkeit, Nebenwirkungen, aber auch Gewohnheiten und ähnliche Fragen mit dem Patienten klärt.

Im Gespräch tragen Sie dazu bei, das richtige Medikament (ob Original oder Generikum) zu finden. Weil Sie sich und Ihre Bedürfnisse am besten kennen, können Sie dem Arzt und dem Apotheker wichtige Informationen liefern. Am besten schreiben Sie offene Punkte und Fragen auf und bringen die Liste zum Arzttermin oder in die Apotheke mit:

  • Andere Medikamente: Nehmen Sie regelmässig andere, auch selbstgekaufte und komplementärmedizinische, Arzneimittel ein?

  • Verträglichkeit: Mussten Sie schon einmal ein Medikament absetzen, weil der Verdacht bestand, dass Sie einen Hilfsstoff nicht vertrugen?

  • Darreichungsform: Bevorzugen Sie eine bestimmte Darreichungsform: Kapseln, Brausetabletten, Zäpfchen oder Sirup? Gibt es Formen, die Sie nicht gern einnehmen?

  • Form und Farbe: Sagen Ihnen runde Tabletten eher zu als eckige? Würden Sie es bevorzugen, wenn das Generikum eine andere Farbe hat, damit Sie sie besser unterscheiden können?

  • Verpackung und Packungsbeilage: Legen Sie Wert auf bestimmte Verpackungen, etwa auf eine, die man besonders gut öffnen kann? Wie verständlich muss die Packungsbeilage sein? Fragen Sie – und informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Nicht nur Ärzte und Apotheker stehen in der Pflicht, in der Therapie wenn immer möglich Generika einzusetzen – auch die Patientinnen und Patienten sollen ihren Beitrag leisten und mitreden.