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Krankenkasse

Für Fehlgeburt zahlen?

Text:
  • Regina Jäggi
Ausgabe:
19/04

Frage: Ich war letztes Jahr schwanger. Anlässlich einer Ultraschalluntersuchung im fünften Monat stellte mein Arzt jedoch leider fest, dass das Kind gestorben war. Meine Krankenkasse zieht mir nun bei den Kosten für die nachfolgende Behandlung die volle Jahresfranchise und den Selbstbehalt ab. Darf sie das?

Ja, Ihre Krankenkasse handelt korrekt. Zwar dürfen auf Mutterschaftsleistungen keine Kostenbeteiligungen, also weder Franchise noch Selbstbehalt, erhoben werden. Als Mutterschaftsleistungen gelten aber nur die vom Gesetz ausdrücklich genannten Leistungen: Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft, Entbindung und Geburtshilfe, Stillberatung und die Pflege des gesunden Neugeborenen im Spital. Zu Entbindung und Geburtshilfe gehören die medizinischen Leistungen bei termingerechter Geburt oder bei einer Frühgeburt. Fehlgeburten gehören hingegen nicht dazu, sondern werden dem Begriff Krankheit zugeordnet, weshalb Sie für die Behandlung Franchise und Selbstbehalt entrichten müssen.

Fehl- oder Frühgeburt?
Knifflig ist die Abgrenzung zwischen Fehl- und Frühgeburt. Nach früherem Recht lag nach mindestens 28 Wochen Schwangerschaft eine Frühgeburt vor, und zwar auch dann, wenn das Kind nicht lebensfähig war. Heute sagt das Gesetz nichts mehr dazu, das heisst, die Gerichte werden entscheiden müssen, wie diese Abgrenzung vorzunehmen ist. Nebst der Dauer der Schwangerschaft werden wohl auch andere Faktoren wie das Gewicht des Fötus berücksichtigt werden. Bei einer Totgeburt in einem so frühen Stadium wie in Ihrem Fall handelt es sich aber klar um eine Fehlgeburt.

Nichts bezahlen müssen Sie für die vorangegangenen Kontrolluntersuchungen. Aber beachten Sie, dass als solche nur Massnahmen gelten, die der Überwachung der Schwangerschaft dienen. Sobald es um ärztliche Vorkehren infolge einer festgestellten Gesundheitsstörung geht, liegt ein Krankheitsfall und keine Mutterschaftsleistung vor. Auch bei solchen Komplikationen müssten Sie also Franchise und Selbstbehalt bezahlen.

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© Beobachter Ausgabe 19 vom 16. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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