Wenn die letzte Geburt vor März 2014 liegt, wird die alte Regelung bei den sogenannten Mutterschaftsleistungen der Grundversicherung angewandt worden sein. Demnach wurden nur die Kosten einer komplikationslosen Schwangerschaft inklusive Wochenbett kostenfrei von der Krankenkasse übernommen. Bei Komplikationen musste die werdende Mutter ihren Anteil aus Franchise und Selbstbehalt selber zahlen – weil die Komplikationen nicht als schwangerschaftsbedingt galten, sondern als krankheitsbedingt.

Nun aber kommt die neue Regelung zum Zug. Diese bestimmt, dass ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit der achten Woche nach der Geburt die Kostenbeteiligung so oder so gänzlich entfällt – die Unterscheidung Mutterschaft/Krankheit wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgenommen.

Selbst wenn Sie in dieser Phase wegen einer Grippe zum Arzt müssten, fallen keine Selbstkosten an. Wichtig ist, dass der Arzt den ermittelten mutmasslichen Beginn der 13. Schwangerschaftswoche auf der Rechnung angibt.

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