Versicherungsvermittler
Achtung, die Jagdsaison hat begonnen
- Text:
- Bild:
- Ausgabe:
- 18/10
Versicherungsvermittler auf Hausbesuch versuchen mit allen Tricks, einen zum Wechsel der Krankenkasse zu bewegen. Wie verhält man sich, um nichts zu tun, was man hinterher bereut?
Rudolf Luginbühl titelt im Tätigkeitsbericht 2009: «Einmal mehr: Die Vermittler». Der Ombudsmann der Krankenversicherung beschreibt, dass sich insbesondere in der Zeit zwischen Oktober und Dezember die Anfragen von Versicherten häuften, die schlechte Erfahrungen mit dem Wechsel ihrer Krankenkasse gemacht hatten. Dabei waren fast immer Versicherungsvermittler im Spiel, die mit allerlei Tricks und Kniffen zum Ziel gekommen waren (siehe unten: «Hintergrund»).
Die Ursache solcher Probleme allein bei den Vermittlern zu suchen greift indes zu kurz. Mit dem richtigen Verhalten können die Versicherten selber viel dazu beitragen, dass sie den Kassenwechsel hinterher nicht bereuen. Jetzt, da die diesjährige Jagdsaison der Vermittler beginnt, zeigt ein fiktiver Hausbesuch bei der Familie Hasler, worauf es ankommt.
«Wie waren Ihre Sommerferien? Möchten Sie Krankenkassenprämien sparen, um sich die nächsten Ferien zu finanzieren?» So überfällt der Versicherungsvermittler Karl Jäger am Telefon Iris Hasler und bietet einen Gesprächstermin an. In Gedanken noch halbwegs im Urlaub, willigt Hasler ein und vereinbart einen Besuch. Zehn Tage später steht Jäger vor der Haustür.
Doch Iris und Heinz Hasler sind seit der Terminvereinbarung nicht untätig geblieben. Sie nutzten die Zeit, um sich seriös auf das Gespräch mit dem Vermittler vorzubereiten. Insbesondere haben sie ihre bestehenden Versicherungsverträge auf Herz und Nieren geprüft und dabei auch das Kleingedruckte gelesen. Somit kennen sie nun die Kündigungsfristen, Laufzeiten und den Deckungsumfang ihrer Grund- und Zusatzversicherungen. Sie wissen auch, dass sie für ihre drei Kinder noch eine Zahnspangenversicherung abschliessen möchten, da eine solche bisher fehlt.
Vermittler Jäger legt nach einem kurzen Austausch von Höflichkeiten los. Er zeigt Iris und Heinz Hasler auf, wie viel Prämien die Familie beim Wechsel zu einer anderen Kasse sparen könnte. Und er erwähnt, dass eine Aufnahme in die Zusatzversicherungen für die ganze Familie kein Problem sei, da das Ehepaar und seine Kinder in den letzten fünf Jahren ausser den saisonalen Grippefällen keine Krankheiten hatten. Auch die Aufnahme der Kinder in eine «Zahnspangenversicherung» biete keine Schwierigkeiten, versichert Jäger, obwohl die eine Tochter leicht schiefe Zähne hat.
Für Heinz Hasler klingt das alles etwas gar glatt, also fragt er nach: «Wo genau ist festgehalten, dass die neue Kasse nur über Gesundheitsstörungen der letzten fünf Jahre Bescheid wissen will? Und bestehen keine Karenzfristen für kieferorthopädische Behandlungen?» Jäger ist etwas verdattert und verweist auf den Gesundheitsfragebogen. Dort steht: «An welchen Krankheiten litten Sie in den vergangenen fünf Jahren?» So weit, so gut. Die Frage zu den Karenzfristen jedoch versucht der Vermittler in einem Redeschwall elegant zu umschiffen. Er bietet dem Ehepaar an, eine unverbindliche Offerte einzuholen. Hierzu benötige er lediglich ihre Unterschriften. «Seit wann braucht eine Krankenkasse für eine unverbindliche Offerte meine Unterschrift?», denkt sich Iris Hasler. Ihre Skepsis wächst.
Karl Jäger lässt aber nicht locker. Kurz vor Gesprächsende bittet er nochmals um die Unterschriften für die Offerte. Iris Hasler verlangt bestimmt, dass er ihnen den Versicherungsantrag, den Gesundheitsfragebogen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen übergeben möge – ohne Unterschrift. Und sie macht klar, wer nun als Nächstes am Zug ist: «Wir melden uns bei Ihnen, falls wir Interesse an Ihrem Angebot haben.» Als Jäger ohne Beute abzieht, kann er seine Enttäuschung über das sichere Auftreten des Ehepaars nicht verbergen.
In den folgenden Tagen studieren die Haslers die Unterlagen. Dabei finden sie heraus, dass die angebotenen Zusatzversicherungen der neuen Kasse frühestens nach fünf Jahren gekündigt werden können und dass die Kündigungsfrist nicht die üblichen drei Monate beträgt, sondern sechs. Zudem gibt es eine Karenzfrist von einem Jahr für kieferorthopädische Behandlungen. Wäre also bei der ältesten Tochter innerhalb von zwölf Monaten nach Versicherungsabschluss ein solcher Eingriff nötig, würde der Zusatzversicherer die anfallenden Kosten nicht übernehmen. Da gibt es nicht mehr viel zu überlegen: Iris und Heinz Hasler teilen Karl Jäger schriftlich ihre Enttäuschung über die schludrige Beratung mit und halten fest, dass ein Kassenwechsel so nicht in Frage kommt.
Würden sich alle Kassenversicherten so vorbildlich verhalten, wenn der Vermittler zu Besuch kommt, könnte der Krankenversicherungs-Ombudsmann über seinen nächsten Rechenschaftsbericht vielleicht schreiben: «Probleme mit Vermittlern stark rückläufig».
Als Versicherungsvermittler agieren Personen, die im Interesse von Versicherungsgesellschaften potentiellen Kunden Verträge anbieten beziehungsweise diese abschliessen. Sofern ein Vermittler drei und mehr Versicherer vertritt, muss er sich in ein Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht eintragen lassen. Der Vermittler muss ausreichende Qualifikationen nachweisen, eine Berufshaftpflicht besitzen und darf keinen Strafregistereintrag haben.
Wer von einem Vermittler kontaktiert wird, sollte von ihm folgende Informationen schriftlich verlangen:
- wie er heisst und wo er wohnt;
- für welches Versicherungsunternehmen er arbeitet;
- ob die angebotene Versicherungsdeckung durch eines oder mehrere Unternehmen gewährleistet ist;
- wer bei Nachlässigkeit, Fehlern oder unrichtigen Auskünften haftbar gemacht werden kann;
- wie die erhobenen Personendaten bearbeitet werden (Ziel, Umfang, Empfänger und Aufbewahrung der Daten).
Eine seriöse Vorbereitung und das richtige Verhalten sind das A und O, wenn der Versicherungsvermittler vorbeikommt. Zehn Tipps:
- Studieren Sie vorgängig die bestehenden Versicherungsverträge.
- Prüfen Sie insbesondere Kündigungsfristen und Laufzeiten der Zusatzversicherungen.
- Klären Sie die eigenen Bedürfnisse und Deckungslücken.
- Bereiten Sie Ihre Fragen an den Vermittler schriftlich vor.
- Führen Sie das Gespräch mit ihm immer zu zweit.
- Unterschreiben Sie beim ersten Besuch gar nichts, auch wenn der Vermittler darauf drängt.
- Falls Sie Interesse an einem Produkt haben: Lassen Sie sich Versicherungsantrag, Kleingedrucktes und Gesundheitsfragebogen übergeben.
- Studieren Sie alles genau und füllen Sie die Unterlagen wahrheitsgetreu aus.
- Ziehen Sie für die Gesundheitsfragen allenfalls den Arzt bei.
- Machen Sie von allem eine Kopie.
Mehr Infos zur Kündigung der Krankenkasse finden Sie auf HelpOnline
Zurück
© Beobachter Ausgabe 18 vom 01. Sep 2010 - Alle Rechte vorbehalten
Versicherungsvermittler
Achtung, die Jagdsaison hat begonnen
Versicherungsvermittler auf Hausbesuch versuchen mit allen Tricks, einen zum Wechsel der Krankenkasse zu bewegen. Wie verhält man sich, um nichts zu tun, was man hinterher bereut?
Rudolf Luginbühl titelt im Tätigkeitsbericht 2009: «Einmal mehr: Die Vermittler». Der Ombudsmann der Krankenversicherung beschreibt, dass sich insbesondere in der Zeit zwischen Oktober und Dezember die Anfragen von Versicherten häuften, die schlechte Erfahrungen mit dem Wechsel ihrer Krankenkasse gemacht hatten. Dabei waren fast immer Versicherungsvermittler im Spiel, die mit allerlei Tricks und Kniffen zum Ziel gekommen waren (siehe unten: «Hintergrund»).
Die Ursache solcher Probleme allein bei den Vermittlern zu suchen greift indes zu kurz. Mit dem richtigen Verhalten können die Versicherten selber viel dazu beitragen, dass sie den Kassenwechsel hinterher nicht bereuen. Jetzt, da die diesjährige Jagdsaison der Vermittler beginnt, zeigt ein fiktiver Hausbesuch bei der Familie Hasler, worauf es ankommt.
«Wie waren Ihre Sommerferien? Möchten Sie Krankenkassenprämien sparen, um sich die nächsten Ferien zu finanzieren?» So überfällt der Versicherungsvermittler Karl Jäger am Telefon Iris Hasler und bietet einen Gesprächstermin an. In Gedanken noch halbwegs im Urlaub, willigt Hasler ein und vereinbart einen Besuch. Zehn Tage später steht Jäger vor der Haustür.
Unterschrift für unverbindliche Offerte?
Doch Iris und Heinz Hasler sind seit der Terminvereinbarung nicht untätig geblieben. Sie nutzten die Zeit, um sich seriös auf das Gespräch mit dem Vermittler vorzubereiten. Insbesondere haben sie ihre bestehenden Versicherungsverträge auf Herz und Nieren geprüft und dabei auch das Kleingedruckte gelesen. Somit kennen sie nun die Kündigungsfristen, Laufzeiten und den Deckungsumfang ihrer Grund- und Zusatzversicherungen. Sie wissen auch, dass sie für ihre drei Kinder noch eine Zahnspangenversicherung abschliessen möchten, da eine solche bisher fehlt.
Vermittler Jäger legt nach einem kurzen Austausch von Höflichkeiten los. Er zeigt Iris und Heinz Hasler auf, wie viel Prämien die Familie beim Wechsel zu einer anderen Kasse sparen könnte. Und er erwähnt, dass eine Aufnahme in die Zusatzversicherungen für die ganze Familie kein Problem sei, da das Ehepaar und seine Kinder in den letzten fünf Jahren ausser den saisonalen Grippefällen keine Krankheiten hatten. Auch die Aufnahme der Kinder in eine «Zahnspangenversicherung» biete keine Schwierigkeiten, versichert Jäger, obwohl die eine Tochter leicht schiefe Zähne hat.
Für Heinz Hasler klingt das alles etwas gar glatt, also fragt er nach: «Wo genau ist festgehalten, dass die neue Kasse nur über Gesundheitsstörungen der letzten fünf Jahre Bescheid wissen will? Und bestehen keine Karenzfristen für kieferorthopädische Behandlungen?» Jäger ist etwas verdattert und verweist auf den Gesundheitsfragebogen. Dort steht: «An welchen Krankheiten litten Sie in den vergangenen fünf Jahren?» So weit, so gut. Die Frage zu den Karenzfristen jedoch versucht der Vermittler in einem Redeschwall elegant zu umschiffen. Er bietet dem Ehepaar an, eine unverbindliche Offerte einzuholen. Hierzu benötige er lediglich ihre Unterschriften. «Seit wann braucht eine Krankenkasse für eine unverbindliche Offerte meine Unterschrift?», denkt sich Iris Hasler. Ihre Skepsis wächst.
Da gibts nichts mehr zu überlegen
Karl Jäger lässt aber nicht locker. Kurz vor Gesprächsende bittet er nochmals um die Unterschriften für die Offerte. Iris Hasler verlangt bestimmt, dass er ihnen den Versicherungsantrag, den Gesundheitsfragebogen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen übergeben möge – ohne Unterschrift. Und sie macht klar, wer nun als Nächstes am Zug ist: «Wir melden uns bei Ihnen, falls wir Interesse an Ihrem Angebot haben.» Als Jäger ohne Beute abzieht, kann er seine Enttäuschung über das sichere Auftreten des Ehepaars nicht verbergen.
In den folgenden Tagen studieren die Haslers die Unterlagen. Dabei finden sie heraus, dass die angebotenen Zusatzversicherungen der neuen Kasse frühestens nach fünf Jahren gekündigt werden können und dass die Kündigungsfrist nicht die üblichen drei Monate beträgt, sondern sechs. Zudem gibt es eine Karenzfrist von einem Jahr für kieferorthopädische Behandlungen. Wäre also bei der ältesten Tochter innerhalb von zwölf Monaten nach Versicherungsabschluss ein solcher Eingriff nötig, würde der Zusatzversicherer die anfallenden Kosten nicht übernehmen. Da gibt es nicht mehr viel zu überlegen: Iris und Heinz Hasler teilen Karl Jäger schriftlich ihre Enttäuschung über die schludrige Beratung mit und halten fest, dass ein Kassenwechsel so nicht in Frage kommt.
Würden sich alle Kassenversicherten so vorbildlich verhalten, wenn der Vermittler zu Besuch kommt, könnte der Krankenversicherungs-Ombudsmann über seinen nächsten Rechenschaftsbericht vielleicht schreiben: «Probleme mit Vermittlern stark rückläufig».
Hintergrund: Was ist ein Vermittler?
Als Versicherungsvermittler agieren Personen, die im Interesse von Versicherungsgesellschaften potentiellen Kunden Verträge anbieten beziehungsweise diese abschliessen. Sofern ein Vermittler drei und mehr Versicherer vertritt, muss er sich in ein Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht eintragen lassen. Der Vermittler muss ausreichende Qualifikationen nachweisen, eine Berufshaftpflicht besitzen und darf keinen Strafregistereintrag haben.
Wer von einem Vermittler kontaktiert wird, sollte von ihm folgende Informationen schriftlich verlangen:
Tipps: So werden Sie nicht überrumpelt
Eine seriöse Vorbereitung und das richtige Verhalten sind das A und O, wenn der Versicherungsvermittler vorbeikommt. Zehn Tipps:
Mehr Infos zur Kündigung der Krankenkasse finden Sie auf HelpOnline
Zurück
© Beobachter Ausgabe 18 vom 01. Sep 2010 - Alle Rechte vorbehalten