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aktualisiert am 22. Sep 2011 14:22Zusatzversicherung

Nicht zu viel - und nicht zu wenig

Text:
  • Walter Aeschimann
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
21/09

Wer seine Krankenkassen-Zusatzversicherungen wechseln will, muss das bis 30. September tun: Hier finden Sie alle Infos und Termine im Überblick sowie einen Musterbrief für die Kündigung.

Man kann fast jedes Gesundheitsrisiko versichern

Sie erwarten jährlich einen Kostenbeitrag an die neue Brille oder an die Kontaktlinsen? Sie möchten das Spital ohne Risiko wegen allfälliger Zusatzkosten bei einem geplanten Aufenthalt in der ganzen Schweiz frei wählen und nicht nur in Ihrem Wohnkanton? Sie möchten auch auf Reisen optimal versichert sein? Sie können das alles haben – aber die Leistungen sind nicht in der obligatorischen Grundversicherung enthalten. Die Kosten für die Deckung solcher Ausgaben müssen Sie privat versichern. Und mehr als 80 Prozent der Versicherten machen von der Möglichkeit Gebrauch.

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Kasse zu Kasse verschieden. Auch die Pflicht, jeden Kunden aufzunehmen, gibt es in der Privatversicherung nicht. Die Kassen können es ablehnen, jemanden in eine Zusatzversicherung aufzunehmen: aus Gesundheits- oder Altersgründen oder auch einfach so. Sie können die Prämien risikogerecht, abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten und Vorbehalte anbringen. Zudem haben sie das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen oder die Versicherung zu kündigen, wenn jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrags unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Zusatzversicherungen, wie sie heute von den Krankenkassen angeboten werden, lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: in ambulante Zusatzversicherungen und in Spitalversicherungen.

1. Ambulante Zusatzversicherungen

Diese ergänzen die obligatorische Grundversicherung nach persönlichen Bedürfnissen. Beispiele sind Zusätze für Alternativmedizin, für Nicht-Pflichtmedikamente oder für Psychotherapien durch Psychologen ohne ärztliche Ausbildung. Die Kosten für populäre alternative Methoden – Homöopathie, anthroposophische Medizin, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin – waren seit Juli 2005 nicht mehr im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten. Per 1. 1. 2012 vorerst bis 2017 sind diese Behandlungsmethoden wieder unter gewissen Bedingungen in der Grundversicherung enthalten. Was dann kommt, ist unklar. Fallen sie wieder aus der Grundversichrung raus und legt man Wert auf solche Behandlungen, muss man sich dann wieder um eine entsprechende Zusatzversicherung kümmern. Die Frage ist, ob man dann noch aufgenommen wird.

Privat versichern lässt sich beinahe alles, was im Bereich der Gesundheitspflege und Gesundheitserhaltung denkbar ist:

  • Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge (etwa das Abo fürs Fitnesscenter); 
  • Bade- und Erholungskuren;
  • Hauskrankenpflege und Haushalthilfen;
  • Brillen und Kontaktlinsen (diese sind seit 2011 gar nicht mehr in der Grundversicherung enthalten);
  • Notfall- und Verlegungstransporte sowie Rettungs- und Bergungskosten;
  • Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnstellungskorrekturen und Massnahmen der Kieferchirurgie;
  • Behandlungen im Ausland (auch temporär für den Ferienaufenthalt).


Die Angebote der Versicherer sind nicht einheitlich. Vielfach kann man Zusätze in Form von ganzen Paketen abschliessen. Paketangebote können individuell sinnvoll sein, vor allem weil die Prämien in der Regel relativ günstig sind. Allerdings sind die Leistungen normalerweise auf einen Maximalbetrag im Jahr beschränkt. Trotzdem sollte man vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung die Leistungen anhand der Liste der übernommenen Methoden und Therapien sorgfältig prüfen und sich jeweils vor dem Beginn einer Therapie die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen.

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2. Spitalzusatzversicherungen

Spitalzusatzversicherungen übernehmen Kosten für stationäre Leistungen. Sie sind in der Regel ziemlich teuer. Das Preis-Leistungs-Verhältnis will gut überlegt sein. Zur Wahl stehen drei Varianten:

Allgemeine Abteilung ganze Schweiz: Die Variante gibt den Versicherten das Recht, sich auf der allgemeinen Abteilung auch in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons behandeln zu lassen, ohne dass sie allfällige Mehrkosten selber zahlen müssten. Per 2012 gilt die neue Spitalfinazierung. (Siehe dazu auch: «Wird der Spitalzusatz überflüssig?»)

Halbprivate Abteilung ganze Schweiz: Damit hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Oberarzt für die Behandlung zuständig. Dieser Zusatz ist eher teuer. Zudem gibt es in den öffentlichen Spitälern heute viele Zweibettzimmer. Der Mehrwert zur Grundversicherung besteht vor allem in der freien Arztwahl. Aber auch diese ist nicht immer garantiert. Prüfen Sie auf jeden Fall die angebotenen Prämiensparmodelle (Selbstbehalt, Spitallisten, Bonusmodell).

Private Abteilung ganze Schweiz: Der Versicherte hat Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Chefarzt für die Behandlung der Privatversicherten zuständig.

Das Flexmodell (die flexible Spitalabteilungsauswahl) ist eine sinnvolle Alternative zu den teuren Halbprivat- und Privatversicherungen. Es räumt dem Patienten die Möglichkeit ein, sich erst kurz vor dem Spitaleintritt zu entscheiden, auf welcher Abteilung er sich behandeln lassen will. Bei einem schweren Eingriff etwa kann er den Komfort eines Privatzimmers und die Leistungen des Chefarztes beanspruchen, bei einem kurzen Spitalaufenthalt sich dagegen für die Pflege in der allgemeinen Abteilung entscheiden. Die Wahlfreiheit bezahlt er mit einer Prämie. In der allgemeinen Abteilung fällt in der Regel kein Selbstbehalt an, in der Halbprivat- und in der Privatabteilung beteiligen sich die Versicherten an den zusätzlichen Kosten.

Auch in der Privatversicherung bieten die Kassen den Kunden Sparmöglichkeiten. In einzelnen Zusatzversicherungen kommt etwa das Bonus-Malus-System zur Anwendung, wie wir es von der Autohaftpflichtversicherung kennen. Tiefere Prämien erhält man, wenn man den Selbstbehalt erhöht. Sparen kann man auch mit dem Wechsel von der Privat- zur Halbprivatversicherung, nimmt dabei aber einen Leistungsabbau in Kauf. Und die Kassen haben die Möglichkeit, den Wechsel abzulehnen. Sollte dies geschehen, lohnt es sich, eine Lösung auf der Verhandlungsebene anzustreben.

Kündigungsverfahren bei Zusätzen

Bei den meisten Krankenkassen beträgt die Vertragsdauer für Zusatzversicherungen ein Jahr, die Kündigungsfrist drei Monate. Das heisst: Eine Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Kasse eintreffen. Weniger kundenfreundlich sind Laufzeiten von drei oder fünf Jahren und Kündigungsfristen von sechs Monaten. Wenn Sie die Versicherung nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um die festgelegte Laufzeit.

Beachten Sie: Wollen Sie die Krankenkasse wechseln, sollten Sie Ihre Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse erst kündigen, wenn Sie von der neuen Kasse vorbehaltlos aufgenommen wurden!

Musterbrief

Kündigung Zusatzversicherung (Word-Dokument 23 kb)

Zwei Kassen?

Das Obligatorium bei der günstigsten, die Zusätze bei der bisherigen Kasse

Grund- und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen werden. Das ist von Bedeutung, wenn man seine Grundversicherung neu bei einem günstigeren Anbieter abschliessen will. Dann kann man die Zusatzversicherungen bei der alten Kasse belassen. Allerdings sollte man sich die Aufteilung gut überlegen:

  • Unterschätzen Sie Ihren eigenen administrativen Mehraufwand nicht.

  • Verschiedene Versicherer verlangen höhere Prämien, wenn Sie mit der Grundversicherung zur Konkurrenz wechseln. Andere verlangen einen Zuschlag für den administrativen Mehraufwand.

  • Zum Teil werden Selbstbehalt und Franchise der Grundversicherung beim Selbstbehalt der Zusatzversicherung nur angerechnet, wenn man Grundversicherung und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse hat. Dies kann man in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

  • Streitigkeiten lassen sich einfacher regeln, wenn Sie Grund- und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse abgeschlossen haben.

 

Weitere Infos

© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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