Wenn das Kind zwischen zehn und zwölf ist, stellt sich für die Eltern eine eventuell kostspielige Frage: Stehen seine Zähne gerade oder schief? Braucht der Nachwuchs vielleicht eine Spange? Wenn man sich vorher nie damit beschäftigt hat, kann das Ganze ziemlich ins Geld gehen. Denn wer sein Kind versichern möchte, muss das schon Jahre früher tun.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind Zahnkorrekturen braucht, ist relativ hoch: Schätzungsweise die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen müssen die Zahnstellung korrigieren lassen.

Ein «Gartenhag» für 15'000 Franken

Die Kosten für eine Zahnkorrektur hängen von Art und Grad der Fehlstellung ab. Für die Behandlung eines Kreuzbisses – wenn die Backenzähne nicht voll aufeinandergreifen – sind zwischen 3000 und 3500 Franken fällig. Sogenannte Brackets, auch «Gartenhag» genannt, die an jedem Zahn einzeln befestigt werden und verschiedene Fehlstellungen korrigieren, können 10'000 bis 15'000 Franken kosten – ein Betrag, der bei den wenigsten einfach mal so locker in der Tasche sitzt.

Eine Versicherung kann sich also lohnen. Und in den meisten Fällen sind es nicht die Zahnversicherungen, die einen Beitrag an die Spange leisten, sondern allgemeine Zusatzversicherungen. Bei den Leistungen gibt es einige Unterschiede.

Das Kleingedruckte genau ansehen

Der wichtigste Grundsatz lautet: das Kind so früh wie möglich versichern, idealerweise bevor es auf der Welt ist. So kann man verhindern, dass die Krankenkasse Leistungen ausschliesst. Viele Kassen nehmen Kinder auch noch bis zum vierten oder fünften Lebensjahr ohne zahnärztliche Untersuchung auf. Später jedoch – und vor allem wenn die Zähne schon schief sind – ist es möglich, dass sich die Kasse an den Kosten für die Spange nicht beteiligt.

Je nach finanzieller Lage einer Familie kann es auch sein, dass die Schulzahnmedizin einen Teil der Kosten übernimmt. Das ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Nachfragen lohnt sich immer.

Bei schweren Fehlstellungen, wenn der Ober- oder Unterkiefer beispielsweise stark vorsteht, gibt es unter Umständen auch einen Zustupf von der IV. Auch hier empfiehlt es sich anzufragen.

Bevor man für eine Zusatzversicherung für das Kind unterschreibt, ist es zudem ratsam, das Kleingedruckte genau zu studieren. Nicht alle Krankenkassen errechnen ihre prozentualen Leistungen – also die übernommenen 50 bis 80 Prozent – anhand der effektiv in Rechnung gestellten Taxpunktwerte. Einzelne Kassen rechnen mit dem Suva-Taxpunktwert. Verrechnet der Zahnarzt aber einen höheren Tarif, erhöht sich der Selbstbehalt.

Die meisten Kassen haben zudem eine Karenzfrist zwischen 6 und 18 Monaten. Das heisst, es kann eine Zeit dauern, bis die versicherten Leistungen tatsächlich übernommen werden. Es ist zudem wichtig, bei klarem Anlass für Behandlungen oder schon laufender Behandlung nicht leichtfertig die Kasse zu wechseln. Die neue Versicherung legt sich sonst oft quer. Das passiert manchmal sogar bei Pflichtleistungen.

Kleine Patienten mit grossen Ängsten

Viele Kinder haben Angst vor dem Zahnarzt. Verständlich, auch mancher Erwachsene würde die jährliche Kontrolle am liebsten aus der Agenda streichen.

Es gibt inzwischen aber zahlreiche Zahnärzte, die sich auf ein junges Publikum spezialisieren und allerlei Tricks kennen, um der Angst zu begegnen. «Für einen Kinderzahnarzt ist psychologisches Geschick genauso wichtig wie die Fachkenntnis», sagt Petra Terhorst, Kinderzahnärztin in Luzern. «Das Wichtigste ist aber eine schmerzfreie Behandlung.» So setzt Terhorst bei Kindern ab rund vier Jahren Lachgas ein. Sind sie dann etwas beduselt, merken sie kaum etwas von der Spritze, die die Schmerzen beim Bohren nimmt.

Ein besonderes Behandlungszimmer mit Stofftieren, Bildern, einem DVD-Bildschirm und vielen Farben tut ein Übriges. «Das Lachgas kommt bei uns aus der ‹Pilotenmaske›», sagt Terhorst. Und die kleinen Patienten können zwischen vier Geschmacksrichtungen wählen. Zudem können Tapfere mit einer besonderen Münze eine Überraschung aus einem Automaten holen. Petra Terhorst: «Das vergessen die Kinder nicht.»