Zusatzversicherungen
Auf allgemeinen Wunsch
Wer im Spital mehr Komfort will, muss nicht unbedingt eine Zusatzversicherung abschliessen: Auch Grundversicherte liegen heute schon oft in Zweierzimmern. Die Unterschiede sollen wieder grösser werden, fordern die Kassen.

(Bild: Archiv)
Nebenartikel
Wer in Urlaub fährt und in einem Fünfsternehotel absteigt, ist bereit, für den Luxus mehr Geld zu zahlen. Wem ein Zweisternehaus ohne Liftboy und Minibar genügt, der fährt günstiger.
Dieses Prinzip gilt für einen Aufenthalt in Schweizer Spitälern nur bedingt. «Grundversicherte liegen im Spital mittlerweile auch ganz komfortabel», bestätigt Peter Marbet vom Krankenkassenverband Santésuisse die Ergebnisse einer Beobachter-Umfrage bei zufällig ausgewählten Spitälern. Diese Umfrage zeigt deutlich:
Es gibt zusehends weniger Unterschiede im Komfort zwischen privat und allgemein Versicherten.
Leistungen sind beachtlich
Im Unispital Zürich und im Kantonsspital Schaffhausen zum Beispiel haben Grundversicherte sogar einen Fernsehapparat im Zimmer, ohne dafür einen Zuschlag zahlen zu müssen. Andere Spitäler stellen in der Regel gegen einen bescheidenen Aufpreis einen Apparat zur Verfügung. Auch bei den Mahlzeiten sind die Unterschiede klein. Im Zürcher Unispital etwa haben alle Patienten täglich die Wahl zwischen zwei Mittagsmenüs: zum Beispiel Eierblumensuppe, gebratenem Zanderfilet, Zitronenjus, Reis und Randensalat oder Suppe, Kalbsadrio und Kartoffelstock. Wem beides nicht zusagt, der bestellt den Wochenhit: Suppe, Züri-Geschnetzeltes, Rösti und Bohnen. Privatversicherte können mittags und abends zusätzlich ein Menü mit Dessert wählen und Wein bestellen.
Je nach Spital gibt es weitere Unterschiede wie Tageszeitungen, Minibar, Zimmer mit eigenem WC und Dusche, Internetzugang, täglich frische Frotteewäsche. Doch all dies rechtfertigt kaum den Abschluss einer Privatversicherung. «Die Leute kaufen eine Zusatzversicherung in der Regel nicht wegen eines Videogeräts im Zimmer, sondern wegen der Qualität der ärztlichen und pflegerischen Leistung», sagt Gesundheitsökonom Willy Oggier.
Zudem lässt sich mehr Hotelkomfort im Spital weit günstiger erstehen als über eine Zusatzversicherung. Viele Spitäler bieten Grundversicherten die Möglichkeit, im Bedarfsfall ein Einzel- oder Zweierzimmer zu buchen, zum Beispiel für eine Geburt oder eine planbare Operation. So verlangt das Kantonsspital Obwalden in Sarnen für das Einerzimmer einen Aufpreis von 150 Franken pro Tag – sofern zum gewünschten Zeitpunkt eines frei ist.
Das Risiko, dass dies nicht der Fall ist, ist gering. Denn in den letzten Jahren haben viele öffentliche Spitäler die Zahl ihrer Einzel- und Zweierzimmer erhöht. 40 Prozent der Betten im Berner Inselspital stehen in Einer- und Zweierzimmern, am Unispital Zürich sind es sogar zwei Drittel. «In den Spitälern gibt es kaum mehr Achtbettzimmer», sagt Peter Marbet. Das bestätigt auch die Beobachter-Umfrage: Im Kantonsspital Glarus etwa sind die grössten Zimmer Vierbettzimmer, im Kantonsspital Obwalden liegen alle Grundversicherten in Zweier- oder Dreierzimmern.
Dies ist ein Grund, weshalb seit Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes 1996 der Anteil der privat und halbprivat Versicherten von einem Drittel auf einen Viertel zurückgegangen ist – zum Leidwesen der öffentlichen Spitäler, denn Zusatzversicherte sind lukrativ für sie.
Auch Kassenvertreter Peter Marbet findet, dass Zusatzversicherte im Bereich Komfort mehr erhalten sollen als Grundversicherte, «schliesslich zahlen sie ja mehr». Die Frage ist nur: Sollen die Unterschiede vergrössert werden, indem man den Standard in der Grundversicherung senkt, wie es die Zürcher Gesundheitsdirektorin Verena Diener unlängst ankündigte? Reflexartig warnten Medien und Kritiker vor einer «Zweiklassenmedizin».
Mehr Leistungen für Privatpatienten?
Otto Piller, bis vor anderthalb Jahren Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung, konnte es nicht oft genug wiederholen: «Aus medizinischer Sicht sind Zusatzversicherungen fürs Spital unnötig.» Heute ist diese Aussage zu relativieren, denn es findet ein Umdenken statt. Krankenhäuser und Versicherer sind sich einig: Um die Zusatzversicherungen wieder attraktiver zu machen, sollen privat und halbprivat Versicherte von Fall zu Fall mehr oder bessere Leistungen erhalten als allgemein Versicherte.
Die Spitalverantwortlichen beteuern zwar, es gebe keine Unterschiede in der Betreuung zwischen allgemein und privat Versicherten. Doch wenn Christiane Roth, die Spitaldirektorin vom Zürcher Unispital, schreibt, «auf Privatabteilungen ist der Personalschlüssel etwas höher» als auf Abteilungen mit Mehrbettzimmern, heisst das nichts anderes, als dass Privatpatienten intensiver betreut werden. Und Marcel Kessler vom Kantonsspital Glarus antwortet auf die Frage, ob es mögliche Unterschiede in den Pflegeleistungen gebe, vielsagend mit «noch» nicht.
Dass sich dies bald schon ändern könnte, zeigt der Kriterienkatalog, den der Verband Zürcher Krankenhäuser entwi-ckelte und jetzt schrittweise umsetzen möchte: Neben mehr Komfort sollen privat und halbprivat Versicherte in öffentlichen Spitälern auch mehr medizinische und pflegerische Leistungen erhalten.
Werden künftig also Privatversicherte den neusten Herzschrittmacher erhalten und Grundversicherte ein älteres Modell? Oder Privatversicherte den Herzkatheter mit integriertem Medikament und Grundversicherte das Modell ohne Medikament? Die angefragten Spitaldirektoren wollten sich dazu nicht zitieren lassen, dies müsse die Politik entscheiden. Legitim seien solche Überlegungen aber schon.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, sollte verschiedene Varianten prüfen:
- Spital, private Abteilung: Inbegriffen sind die freie Arztwahl (inklusive Chefarzt oder Stellvertreter) und ein Einzelzimmer. Hingegen ist bei zahlreichen Versicherern die Wahl des Spitals eingeschränkt. Geschäfts- und Vielreisende profitieren je nach Krankenkasse von zusätzlichen Leistungen – etwa bei einem Spitalaufenthalt im Ausland.
- Spital, halbprivate Abteilung: Inbegriffen sind die freie Arztwahl (allerdings kaum bis zum Chefarzt) und ein Zweierzimmer. Auch die zusätzlichen medizinischen Leistungen sind weniger umfangreich als bei Privatpatienten. Die Prämien liegen im Durchschnitt etwa 30 Prozent tiefer als für eine Privatversicherung.
- Hotelversicherung: Diese deckt zusätzliche Komfortleistungen bei der Unterbringung ab (etwa Einzel- oder Zweierzimmer mit Dusche/WC, TV, Internet, grössere Menüwahl). Medizinisch werden die Personen wie Grundversicherte betreut. Hotelversicherungen sind nur in der Hälfte aller Kantone im Angebot.
- Privatarztversicherung: Hier liegt der Patient auf der allgemeinen Abteilung, hat aber das Recht, den behandelnden Arzt frei zu wählen. Einzig Wincare bietet diese Versicherung an.
- Flexible Wahl der Abteilung: Bei einigen Versicherern (zum Beispiel Helsana, CSS, Sanitas, ÖKK, EGK, Innova) kann man vor dem Spitaleintritt wählen, ob man sich in der allgemeinen, privaten oder halbprivaten Abteilung behandeln lässt. Die Prämien sind verhältnismässig günstig; je nach Wahl wird aber ein Selbstbehalt von mehreren tausend Franken fällig.
Die Krankenkassen haben ein erhöhtes Interesse an diesen Kunden, «weil sie über den Gewinn frei verfügen können – im Unterschied zu allfälligen Gewinnen in der Grundversicherung», sagt Gesundheitsökonom Oggier. Allerdings besteht ein heikler Interessenkonflikt zwischen öffentlichen Spitälern und Krankenkassen: Für die Kliniken sind jene privat und halbprivat Versicherten lukrativ, für die sie möglichst viele Zusatzleistungen verrechnen können. Deshalb, so Oggier, bestehe permanent die Gefahr der Überversorgung.
Ganz anders bei den Versicherern: Sie wollen in erster Linie Prämien einnehmen und nicht Leistungen zahlen. Zudem haben sie die Möglichkeit, im Unterschied zur obligatorischen Grundversicherung, risikogerechte Prämien zu verlangen. Das heisst: Wer überdurchschnittlich viele Leistungen bezieht, muss mit massiven Prämienaufschlägen rechnen.
Internet
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© Beobachter Ausgabe 18 vom 02. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten






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