Altersvorsorge
Nur wer sät, kann auch ernten
- Text:
- Urs Haldimann
- Bild:
- Helga Gross, piexelio.de
Mit der Pensionierung ändert sich Ihre Finanzlage grundlegend. Gefragt sind langfristig sinnvolle Anlageentscheide – und eine frühzeitige Planung. Damit auf den Berufsstress kein Geldstress folgt. Schöner Nebeneffekt: Sie können Steuern sparen.
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Es ist nie zu früh, aber oft zu spät, um die finanziellen Aussichten für den Lebensabend sorgfältig zu klären und notwendige Schritte einzuleiten. Idealerweise findet die erste Standortbestimmung mit etwa 50 statt. Danach sollte die Planung alle drei bis fünf Jahre überprüft werden. Mit zehn Schritten verschaffen Sie sich den Überblick:
1. Vermögen
Nach einem langen Arbeitsleben haben sich in der Pensionskasse, auf Konten, in Depots oder mit Lebensversicherungen oft mehrere hunderttausend Franken angesammelt. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über Ihr heutiges und künftiges Vermögen. Sammeln Sie alle Unterlagen, die Aufschluss geben über Vermögen und Schulden:
- die letzte Steuererklärung
- Ausweis und Reglement der Pensionskasse
- Belege von Freizügigkeitskonten/-policen
- Belege von Säule-3a-Vorsorgekonten/-policen
- Lebensversicherungspolicen
- aktuelle Auszüge von Bankkonten
- Unterlagen und Belege zum Wohneigentum
Möglicherweise haben Sie auch Schulden, zum Beispiel Hypotheken, die vom Vermögen abzuziehen sind.
2. Rentenberechnung
Die Altersvorsorge setzt sich in der Regel aus drei Elementen zusammen: einer staatlichen AHV-Rente, Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskassenrente oder Kapitalauszahlung) sowie der privaten Vorsorge (steuerprivilegiertes Sparen der dritten Säule, Auszahlung von Lebensversicherungen im Erlebensfall, Wohneigentum, Ersparnisse).
Erfahrungswerte zeigen, dass nach der Pensionierung mindestens 70 bis 80 Prozent des bisherigen Einkommens benötigt werden, um den Lebensstandard zu halten. Je höher Ihr heutiges Einkommen ist, desto eher müssen Sie damit rechnen, dass die erste und die zweite Säule diesen Betrag nicht abdecken werden.
- Erste Säule: AHV. Die AHV ist das älteste und umfassendste Sozialwerk der Schweiz. Das AHV-Alter liegt für Frauen bei 64, für Männer bei 65 Jahren. Wenn Sie vor der Pensionierung wissen möchten, wie viel AHV-Rente Sie erhalten werden, können Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse einen Antrag für eine Rentenvorausberechnung einreichen. Die aufwendige Berechnung erfolgt unentgeltlich (allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren). Mehr zur AHV siehe auch unten: «AHV: Allerlei Wissenswertes»
- Zweite Säule: berufliche Vorsorge. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt nur den «obligatorischen Bereich», die gesetzlichen Mindestanforderungen. Viele Leistungen kommen aber aus dem «überobligatorischen» Bereich. Sie sind im jeweiligen PK-Reglement festgelegt. Das Dokument ist für Ihre Planung entscheidend, besonders die Frage, wie hoch der Anteil am Altersguthaben ist, den Sie in Kapitalform beziehen können.
Im Vorsorgeausweis, den Ihnen die Pensionskasse jeweils Anfang Jahr zustellt, ist die voraussichtliche Altersrente exakt aufgeführt (lesen Sie dazu allenfalls auch: «Pensionskasse: Lesehilfe für Ihren PK-Ausweis»). Ob es dann aber tatsächlich dieser Betrag sein wird, ist mit einigen Unsicherheiten verbunden (Lohnentwicklung, Beschäftigungsgrad, Umwandlungssatz).
Im Vorsorgeausweis sind auch alle anderen Leistungen Ihrer Pensionskasse genannt, namentlich die Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Mehr zur beruflichen Vorsorge erfahren Sie unten: «Pensionskasse: Sprechen Sie BVG?» - Dritte Säule: private Vorsorge. Zur privaten Vorsorge zählen alle anderen Formen von Guthaben, die sich im Lauf der Jahre ansammelten. Besonders attraktiv ist die gebundene Vorsorge 3a, die Sie während des Erwerbslebens äufnen können. Die Sparbeträge pro Jahr sind aber limitiert: 6682 Franken für Angestellte mit PK und 33'408 Franken (maximal 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens) für Selbständige ohne PK. Die Beträge können in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden, Guthaben und Erträge der Säule 3a sind bis zur Auszahlung steuerfrei.
Frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung können Sie diese Sparbatzen ins übrige Vermögen überführen. Erst jetzt wird eine Steuer fällig, die allerdings deutlich günstiger ist als die normale Einkommenssteuer. Es kann sich ausserdem lohnen, mindestens zwei 3a-Lösungen zu äufnen und diese in den fünf Jahren vor der Pensionierung gestaffelt aufzulösen; damit können Sie erneut Steuern sparen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steueramt nach den Modalitäten.
Seit 2008 gilt ausserdem: Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann den Bezug der 3a-Guthaben bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder maximal fünf Jahre aufschieben; in dieser Zeit können weitere Beträge in die steuerbegünstigte Säule 3a eingezahlt werden.
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3. Budget
Erstellen Sie Ihr Budget (allenfalls mit Varianten). Der Wechsel vom Erwerbsleben in die nachberufliche Lebensphase verändert nicht nur die Einnahmenseite. Ein neuer Lebensstil mit viel Freizeit schafft auch neue Bedürfnisse und Auslagen. Vielleicht haben Sie vor, grosse Reisen zu unternehmen oder ein aufwendiges Hobby zu pflegen. Vielleicht möchten Sie die Wohnsituation ändern, vom Haus in eine Wohnung umziehen, etwas renovieren oder neu einrichten. Nicht immer ist im Voraus klar, welche Wünsche sich verwirklichen lassen.
Erstellen Sie eine Vermögensplanung für die Zeit nach der Pensionierung. Wie viel Kapital werden Sie verbrauchen, wie viel anlegen? Möchten Sie einen Teil davon Ihren Nachfahren zukommen lassen (Erbvorbezug)? Erstellen Sie ebenso eine Planung für Ihre Schulden (Amortisation von Hypotheken?). Es ist sinnvoll, mehrere Varianten Ihres Budgets zu erstellen. Eine Excel-Vorlage für die Zeit vor und nach der Pensionierung finden Sie hier (Excel-Datei).
Nachdem Sie sich einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben verschafft haben, fängt die Detailarbeit an.
- Variante Überschuss: Wie legen Sie das im Moment gerade nicht benötigte Geld sicher und ertragreich an?
- Variante Fehlbetrag (Einkommenslücke): Bestehen Möglichkeiten für zusätzliche Einkünfte, zum Beispiel durch eine Teilzeitarbeit? Haben Sie Anrecht auf Ergänzungsleistungen? Besteht die Chance, die Einnahmenlücke bis zur Pensionierung noch zu schliessen? Falls kein zusätzliches Einkommen in Aussicht steht, rückt die Ausgabenseite in den Mittelpunkt: Wo sind Einschränkungen möglich, die Ihre Lebensqualität nur wenig verringern?
4. Zeitpunkt
Legen Sie fest, wann Sie pensioniert werden wollen. Es kann sinnvoll sein, zwei oder drei Szenarien zu formulieren. Viele Erwerbstätige lassen sich vorzeitig pensionieren – oder möchten es zumindest. Die Kosten einer Frühpensionierung sind allerdings beträchtlich. Die Pensionskassen kürzen die Renten entsprechend den reduzierten Beitragszahlungen und der längeren Dauer des Rentenbezugs; im Durchschnitt sind es sechs bis sieben Prozent pro Vorbezugsjahr. Details finden Sie im Reglement Ihrer Vorsorgeinstitution.
Auch die AHV ermöglicht – in einem beschränkten Rahmen – den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in die nachberufliche Lebensphase. Frauen und Männer können die AHV-Renten schon ein oder zwei Jahre im Voraus beziehen. Die Renten werden in diesem Fall lebenslänglich um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr gekürzt. Achtung: Der Vorbezug der AHV-Rente muss zum Voraus geltend gemacht werden, die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem das 62. beziehungsweise 63. Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden – eine rückwirkende Anmeldung zum Rentenvorbezug ist nicht möglich.
Voraussetzung für die frühzeitige Pensionierung ist die Berechnung Ihrer Einkommenslücke sowie der Guthaben, mit denen Sie die Lücke decken können. Wichtig dabei: Seien Sie ehrlich! Es bringt nichts, wenn Sie den Arbeitsstress durch Geldstress ersetzen. Je früher Sie eine vorzeitige Pensionierung planen, desto mehr Zeit bleibt, um das Geld zu sparen, das Sie zur Überbrückung brauchen.
5. Handlungsbedarf
Falls Sie bei Ihren Berechnungen eine Vorsorgelücke festgestellt haben, sollten Sie Folgendes prüfen:
- Wollen und können Sie sich in Ihrer Pensionskasse weiter einkaufen und damit die spätere Rente erhöhen?
- Nutzen Sie alle Möglichkeiten, Ersparnisse in der steuerprivilegierten Säule 3a anzulegen?
- Können und wollen Sie die Erwerbsarbeit – vielleicht mit einem Teilzeitpensum – im Rentenalter weiterführen?
- Wo finden Sie in Ihrem Budget Sparpotential (zum Beispiel Wohnen, Versicherungsprämien)?
6. Überprüfung
Überprüfen Sie Ihre Berechnungen und Pläne gemeinsam mit einer unabhängigen Fachperson.
AHV: Allerlei Wissenswertes
gesetzliches Rentenalter (AHV und BVG)
64 für Frauen, 65 für Männer
Rentenhöhe
Die minimale Einzelrente beträgt derzeit 1160 Franken pro Monat, der maximale Betrag 2320 Franken, für Ehepaare maximal 3480 Franken (Stand 2012). Vor allem zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Renten: die anrechenbaren Beitragsjahre und das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen:
1. Beitragsdauer
Wer ab dem 20. Altersjahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat, erhält eine volle Rente. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Rentenkürzung von mindestens 2,3 Prozent pro Jahr. Dies trifft vor allem Personen, die mehrere Jahre im Ausland verbracht haben oder längere Zeit nicht erwerbstätig waren.
2. Lohnniveau
Für die Berechnung der Rente ist zudem das durchschnittliche Einkommen massgebend, das jemand im Lauf seines Erwerbslebens erzielt hat. Es wird mit einem Aufwertungsfaktor der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften kompensieren teilweise die Einkommenseinbussen durch Familienaufgaben.
Rentenskala 44
Auf einer AHV-Tabelle («Rentenskala 44») lässt sich dann die Höhe der Altersrente ablesen. Für eine Maximalrente beträgt das massgebende Jahreseinkommen derzeit 83'520 Franken.
Heiratsstrafe
Für Ehepaare und ihnen gleichgestellte Personen mit eingetragener Partnerschaft gelten besondere Regeln: Erreicht die erste Person das AHV-Alter, wird die Rente berechnet wie oben dargestellt. Sobald auch die zweite Person ins AHV-Alter kommt, erfolgt eine neue Berechnung für beide. Von den während der Ehe oder Partnerschaft auf das individuelle Konto einbezahlten Beträgen geht jeweils die Hälfte auf das Konto des Partners beziehungsweise der Partnerin. Nach diesem Splitting-Verfahren berechnet die Ausgleichskasse die beiden Renten. Zusammen dürfen sie maximal 41'760 Franken im Jahr betragen (max. AHV-Rente für Ehepaare = 3480 Franken im Monat).
Rentenberechnung
Bei der AHV kann ein individueller Kontoauszug (IK) und eine Rentenberechnung einmalig kostenlos bestellt werden oder die Rente online eingeschätzt werden:
Anmeldung
Ihre AHV-Rente kommt nicht automatisch! Damit Rentenfestsetzung und -auszahlung fristgerecht erfolgen können, müssen Sie drei bis vier Monate vor Erreichen des Rentenalters das Formular «Anmeldung für eine Altersrente» an die zuständige Ausgleichskasse senden; das ist jene Kasse, die auf Ihrem AHV-Ausweis den letzten Stempel angebracht hat. Die Adresse finden Sie im Internet: www.ahv.ch («Ausgleichskassen»).
Pensionskasse: Sprechen Sie BVG?
Mindestalter für die Pensionierung nach BVG: 58
obligatorische Vorsorge nach BVG: Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mindestens 20'880 Franken («Eintrittsschwelle») bis zu einem Maximum von 83'520 Franken (Stand 2012)
Koordinationsabzug: Dieser Betrag, gegenwärtig 24'360 Franken, wird vom Jahreseinkommen abgezogen, um den versicherten Lohn zu ermitteln.
überobligatorische Vorsorge: Das ist der Teil des Lohns über 83'520 Franken im Jahr. Falls im Reglement der Pensionskasse vorgesehen, lässt sich auch ein Jahreslohn unter 20'880 Franken abdecken.
Mindestzins: Zinssatz, zu dem das Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge verzinst wird (Stand 2012: 1,5 Prozent). Die Verzinsung in der überobligatorischen Vorsorge legt jede Pensionskasse selber fest; es besteht kein gesetzlicher Mindestzinssatz.
Umwandlungssatz: Grundlage zur Berechnung der PK-Rente. Für die obligatorische Vorsorge beträgt er bei ordentlicher Pensionierung 6,95 Prozent (Männer) beziehungsweise 6,9 Prozent (Frauen). Das heisst: Pro 100'000 Franken Altersguthaben werden 6950 beziehungsweise 6900 Franken Rente im Jahr bezahlt. Den Umwandlungssatz für die überobligatorische Vorsorge legt jede PK selber fest.
Bezug des PK-Guthabens: Wollen Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Rente oder als Kapital beziehen? Oder werden Sie beides kombinieren (eine Rente für die Grundbedürfnisse, das Kapital fürs Ausserordentliche)? Lesen Sie dazu allenfalls auch: «PK-Guthaben: Rente oder Kapital - das ist hier die Frage»
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© Beobachter Online 25. Jan 2012 - Alle Rechte vorbehalten







Früher in Rente?
Je früher die Frage der Finanzierung angegangen wird, umso realistischer ist die Umsetzung.