Er fälschte Unterschriften und liess sich das angesparte Altersguthaben von mehreren Dutzend Rentnern auf sein Konto überweisen (der Beobachter berichtete mehrfach) – wann sich der Leiter der italienischen Beratungsinstitution Inca in Zürich vor Gericht verantworten muss, steht noch nicht fest.

Doch im Fall von Rentner Roberto T.* reichte der Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser mit finanzieller Unterstützung der Stiftung SOS Beobachter gegen die BVG-Sammelstiftung der Swiss Life Klage ein. Nun kommt das Sozialversicherungsgericht Zürich zum Schluss: «Die Sammelstiftung hat die Sorgfaltspflicht verletzt.»

Das gleich mehrfach. Schon die vom Berater vorgewiesene Vollmacht hätte stutzig machen sollen, nicht nur weil die Unterschriften gefälscht waren: Ausgestellt war das Dokument auf den Namen der Beratungsinstitution und nicht auf den Büroleiter persönlich.

Kantonalbank war skeptisch

Zudem habe das Dokument nichts darüber ausgesagt, dass der Büroleiter die Gelder persönlich entgegennehmen oder verwalten solle. Eigentlich hätte Inca nur die Formalitäten für die Auszahlung erledigen dürfen.

Noch schlimmer: Die Aargauische Kantonalbank hatte die Swiss Life sogar darauf hingewiesen, dass das im Auszahlungsbegehren erwähnte Konto nicht Rentner Roberto T. gehört, sondern auf eine Firma lautete. «Spätestens dann hätte die Sammelstiftung weitere Abklärungen treffen müssen», sagt nun das Gericht. Und zwar beim Rentner selbst. «Nur er selber hätte bestätigen können, dass die Überweisung seines gesamten Vorsorgebetrags auf ein Konto ausserhalb seines Zugriffsbereichs tatsächlich seinem Willen entsprochen hätte.» Stattdessen gab die Swiss Life der Bank grünes Licht, worauf 265000 Franken beim Betrüger landeten.

Leichtes Verschulden genügt

Die zusätzlichen Abklärungen wären «weder unzumutbar noch unverhältnismässig» gewesen, so das Gericht. Grundsätzlich müsse eine Pensionskasse auch schon für den Schaden geradestehen, wenn sie nur «geringfügig» vom Sorgfaltsmassstab abweiche, der ihr für die Verwaltung der Gelder auferlegt wurde. Ein «leichtes Verschulden» genüge, was bei «geringfügiger Verletzung der erforderlichen Sorgfalt» gegeben sei.

Swiss Life muss nun dem Rentner die 265'000 Franken und eine Prozessentschädigung von 2500 Franken bezahlen. Sie kündigt aber an, das Urteil vor Bundesgericht anzufechten.

*Name geändert