Freizügigkeitskonto
Kein Mindestzins für Vorsorgegelder?
Frage: Ich bin zurzeit arbeitslos. Mein Pensionskassengeld liegt auf einem Freizügigkeitskonto mit einem Zins unter zwei Prozent. Gilt für das Konto nicht auch der BVG-Mindestzinssatz?
Leider nicht. Der Mindestzins ist nur für Pensionskassen verbindlich und dort auch nur für das im BVG-Obligatorium ersparte Kapital. Der Zinssatz auf dem Freizügigkeitskonto richtet sich nach dem Markt. Die Banken legen die Sätze selbst fest. Weil oft viel Geld auf diesen Konten liegt, lohnt sich ein Vergleich der Angebote bei Freizügigkeitskonten besonders. Ein Übertrag zu einer anderen Bank ist jederzeit möglich.
Banken bieten für die zweite und die dritte Säule spezielle Anlagefonds an, wo meist ein Teil in Aktien angelegt wird. Bei dieser Anlageform muss man mit Kursschwankungen rechnen. Sie sind nur für eine längere Anlagedauer (zehn Jahre oder mehr) geeignet. Als Stellensuchender belassen Sie Ihr Guthaben trotz dem mageren Zins besser auf dem Konto. Denn wer einen neuen Job findet, muss das Kapital in die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen, und da könnte es sein, dass man den Fonds nach kurzer Zeit wieder mit Verlust verkaufen müsste.
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© Beobachter Ausgabe 3 vom 04. Feb 2010 - Alle Rechte vorbehalten





Arbeitslos
Wie sich Stellensuchende mit einem Zwischenverdienst diverse Vorteile verschaffen können.